3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Reiserückkehrer sind ab sofort zu Quarantäne verpflichtet

Die Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 10. April 2020 (Karfreitag) aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Das teilte die Pressestelle des Kreise Kleve am Freitagnachmittag mit. Bestimmte Berufsgruppen wie Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer seien von dieser Einreise-Verordnung nicht betroffen.

Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssten sich beim Gesundheitsamt melden. Hierfür sei eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet worden: reiserueckkehrer@kreis-kleve.de. Die E-Mail müsse folgende Angaben enthalten: Name/Namen, Vorname/Vornamen, Geburtsdatum/Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, sei eine Kontaktaufnahme über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter der Rufnummer 02821 594 950 möglich. Die Betroffenen erhilten dann vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung. Weitere Informationen wurden auf der Coronavirus-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt. Auf der Homepage www.kreis-kleve.de gibt es einen Direktlink zu dieser Internetseite.