Planung für den Kapellenplatz abgesegnet

Die gute Nachricht mal zuerst: „Die Bäume, die da sind, können jetzt stehenbleiben“, erklärte Stephanie Janning vom Planungsbüro IPW. Und: „Es kommen sogar noch einige hinzu.“ Janning stellte die aktuellen Planungen zum Umbau des Kapellenplatzes vor – und da sind wir auch schon bei den schlechten Nachrichten: Die Zeit drängt massiv.
Stichtag 30. September

„Bis zum 30. September muss der Förderantrag in Düsseldorf bei der Bezirksregierung sein“, schreibt Franz Heckens von der Stadt im Newsletter zur Stadtkernerneuerung. Dies führt unter anderem dazu, dass der Stadtentwicklungsausschuss bereits am Dienstagabend den Entwurf absegnen musste, die ursprünglich im Vorfeld vorgesehene Bürgerversammlung jetzt aber den Titel „Informationsveranstaltung“ bekam und erst am 25. September (19.30 Uhr, Petrus-Canisius-Haus) abgehalten wird. Dort sollen die Planung den Anliegern und Interessenten vorgestellt und der weitere Ablauf erläutert werden.
Neben den Bäumen (das KB berichtete mehrfach) hatte es im ersten Entwurf des Planungsbüros weitere massive Streitpunkte gegeben: Die weißen Bordüren etwa, die jetzt vor dem Priesterhaus erweitert, zu Johannes-Stalenus-Platz und Hauptstraße hin umgestaltet werden und in der Verlängerung der Busmannstraße komplett wegfallen sollen. Diese Vorgehensweise sei nun mit Kirchengemeinde und Bistum abgestimmt, sagte Janning.
Ein weiterer Streitpunkt war der Umgang mit der Pflasterung. Janning stellte hier vor, dass von Rollstühlen und Rollatoren gut befahrbare Wege in die Platzgestaltung integriert werden sollen. Hier habe man sich entschieden für „die dezenteste Lösung“, die denkbar gewesen sei. Ihre Einleitung „diese barrierefreien Wege fallen nicht auf“, war eine Steilvorlage für Willi Gerats von der FDP: „Wenn sie kaum auffallen, wird man sie auch nicht wahrnehmen.“
Alles muss raus

Gerats sprach mit Blick auf die Denkmalwürdigkeit des Areals rund um die Kerzen- und Gnadenkapelle gar von einer „Zerschneidung“ und einer „Zerstörung des Platzes“. Auf seine Bitte, man möge doch – möglicherweise auch im Nachgang zur Beantragung der Fördermittel – prüfen, ob es nicht auch andere förderfähige Möglichkeiten einer Pflasterung gebe, mit der eine Barrierefreiheit erreicht werden könne, wurde von der Verwaltung und den anderen Fraktionen nicht ernsthaft in Betracht gezogen.
Gerats‘ Idee erscheint nicht gerade abwegig, hat man doch laut Stephanie Janning in Bezug auf die Pflasterung des Kapellenplatzes „festgestellt, dass es besser ist, alles komplett rauszunehmen“, da auch die Be- und Entwässerung sowie zahlreiche Leitungen unter dem Pflaster erneuert oder zumindest überprüft werden müssten. Danach sollten dann die neuen Wege mit neuen, geschliffenen Steinen sowie Teile des alten Pflasters wieder eingebaut werden.
Gerrats‘ Einwände halfen nicht: Für Heinz Ermers (SPD) war der Entwurf des Planungsbüros ein „guter Kompromiss“, Wolfgang Röhr (Grüne) sah „keine Änderung des Charakters des Platzes“ und auch Paul Schaffers CDU) sprach sich mit seiner Fraktion für die „Variante C“ der Verwaltungsvorlage aus, die Janning für den Kapellenplatz und den Johannes-Stalenus-Platz zuvor vorgestellt hatte. Dabei werden nach einigen anderslautenden Überlegungen jetzt die sogenannten „Eingänge zur Amsterdamer Straße und der Maasstraße“, also die Fläche vor der Eisdiele, mit einbezogen. Hier hatte Janning eine andere Pflasterung als auf dem Kapellenplatz selbst vorgestellt; eine günstigere Variante, da diese Fläche zwar voraussichtlich zu 60 Prozent gefördert wird, die Kirche sich zwar beim Kapellenplatz, nicht aber an den Kosten dieses Bereichs beteiligt, also 40 Prozent von der Stadt übernommen werden müssten.
Höhere Kosten

Die Entwurfsunterlagen, so heißt es in dem Beschluss des Ausschusses, seien dem Antrag auf Bewilligung von Städtebau-Fördermitteln im Rahmen der Stadtkernerneuerung zugrunde zu legen. Der Antrag soll übrigens auch die Kostenberechnungen beinhalten. Dazu haben die Stadtwerke eine Korrekturfassung erstellt, die etwa die Baupreissteigerungen berücksichtigt. „Aller Voraussicht nach würde die Bezirksregierung die gegenüber dem Grundförderantrag höheren anrechenbaren Kosten akzeptieren, da diese allein schon aus der Baupreissteigerung begründbar sind. Jedenfalls ist erst kürzlich bei der Stadt Straelen zur Umsetzung des dortigen Handlungskonzeptes so verfahren worden“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.