Oberverwaltungsgericht kippt die Sonntagsöffnung in Kevelaer

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die ordnungsbehördliche Verordnung in einem Eilverfahren gekippt, nach der es in Kevelaer noch in diesem Jahr vier verkaufsoffene Sonntage hätte geben dürfen, den ersten bereits am 6. September. Hierbei folgt es der Gewerkschaft ver.di und setzte seine rigide Linie weiter fort. Das teilte Bürgermeister Dr. Dominik Pichler am Donnerstagnachmittag mit.

Pichler zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das nach ähnlichem Vorgehen in Lemgo und Bad Salzuflen befürchtet worden war: “Es ist aus Sicht von Rat und Verwaltung sehr enttäuschend, dass in der heutigen Zeit, in der Bund, Länder und Kommunen mit allen Kräften versuchen, Gewerbebetriebe zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten, das OVG Münster zum wiederholten Male zeigt, dass ein Festhalten an ständiger Rechtsprechung unter Verkennung der Lebenswirklichkeit wichtiger zu sein scheint, als eine andere, mildere und trotzdem verfassungskonforme Lösung, die den Unternehmern und auch den Arbeitnehmern zumindest ein wenig Luft verschafft hätte.“

Auch die Haltung der Gewerkschaft sei vor dem Hintergrund, dass es bei vielen Betrieben um die nackte wirtschaftliche Existenz gehe, nicht nachvollziehbar. „Hier wird der Schutz der Sonntagsruhe missbraucht, um auf dem Rücken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf einem Standpunkt zu beharren, der in einer Zeit, in der das Land solidarisch zusammenstehen sollte, weder lebensnah noch sozial ist. Die Entscheidung des Gerichts ist zu akzeptieren, aber den Menschen nicht vermittelbar.“ Pichler kündigte an, alternative Wege zu suchen, um den Gewerbetreibenden und Gastronomen zu helfen.