Kevelaerer Stadtverwaltung ändert die Zugangsvoraussetzungen

Nur noch mit 3G ins Rathaus

Die Stadtverwaltung Kevelaer ändert die Zugangsvoraussetzungen. Foto: KB-Archiv

Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt beim Besuch der Kevelaerer Verwaltungsgebäude und der Stadtwerke die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer einen Termin bei der Verwaltung wahrnehmen muss, hat den 3G-Status (geimpft, genesen oder negativ getestet) beim Zutritt zum Gebäude nachzuweisen. Dies gilt ausdrücklich auch für das Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer. 

Während im Rathaus und in der Tourist Information am Peter-Plümpe-Platz die Türen während der regulären Öffnungszeiten offenstehen, sind für das Bürgerbüro, das Standesamt und die übrigen Verwaltungsgebäude weiterhin im Vorfeld eines Besuchs Termine zu vereinbaren.

Der Nachweis zum Impf-, Genesenen- oder getesteten Status kann in Papierform oder digital erfolgen. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Vorherige Kontaktaufnahme dringend erwünscht

„Um angesichts der aktuellen Pandemielage unnötige Kontakte zu vermeiden, wird zur Sicherheit aller gebeten, vor einem Besuch der Stadtverwaltung möglichst telefonisch oder schriftlich Kontakt mit den Mitarbeitenden aufzunehmen, um das Anliegen so möglicherweise direkt klären zu können oder alternativ einen Termin abzustimmen. So können Sie Wartezeiten und unnötige Kontakte mit Dritten vermeiden“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Stadtverwaltung. 

Für das Bürgerbüro können Sie Ihren Termin online buchen. Das Buchungssystem für die Termine sowie die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie im Internet unter www.kevelaer.de. 

Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.

Besucher*innen haben in den Verwaltungsgebäuden einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Durchführung von Gremiensitzungen

Neben der bestehenden 3G-Regelung für Gremiensitzung ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen ab sofort von den Rats- und Ausschussmitgliedern sowie von Besucher*innen der Gremien auch während der Sitzung durchgängig eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.