Einen entschiedenen Gegner hat die Einführung einer „Verpackungssteuer“: Den Hotel- und Gaststättenverband „DEHOGA NRW“.
Die Grüne Ratsfraktion hatte eine Entscheidung des Bundeverfassungsgerichts, dass diese in Tübingen eingeführte Steuer rechtmäßig sei, zum Anlass genommen, diese auch für die Wallfahrtsstadt Kevelaer zu fordern (das KB berichtete).
Das Statement der Gastro-Vertreter ließ nicht lange auf sich warten. Der Verband sieht die Steuer erwartungsgemäß „weiterhin äußerst kritisch“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung der Geschäftsführung:
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer gibt es immer mehr Pläne auch in nordrhein-westfälischen Kommunen, eine solche einzuführen.
Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen hat wie die Kommunen auch grundsätzlich ein Interesse daran, dass weniger Müll in unseren Städten und Gemeinden entsteht und Umwelt und Stadtbild weniger leiden. Aus diesem Grund bringen wir uns auch gerne und konstruktiv in den Dialog zu praktikablen Lösungen für mehr Mehrweg und weniger Abfall ein.
Dennoch sehen wir die Einführung von kommunalen Verpackungssteuern weiterhin äußerst kritisch, zumal nach einer Studie der Uni Tübingen das Ziel einer Reduzierung von Einwegverpackungsmüll durch die Verpackungssteuer in Tübingen gar nicht erreicht wurde!
21 Seiten Auslegungshinweise
Lokale Verpackungssteuern würden wieder einmal zusätzlichen finanziellen wie personellen Aufwand und zusätzliche Bürokratie in den betroffenen Betrieben bedeuten. Tübingen hat gezeigt, dass die Umsetzung für die Betriebe vor Ort mit einer aufwändigen Beleg- und Nachweispflicht genauso verbunden ist wie beispielsweise mit vierteljährlichen Vorauszahlungen.
Die Auslegungshinweise der Stadt Tübingen zur Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer umfassen 21 Seiten (!). Abgrenzungsschwierigkeiten wären vorprogrammiert.
All das geschähe in Zeiten, in denen allenthalben Bürokratieabbau postuliert wird und das Gastgewerbe mit seinen vielen Klein- und Kleinstbetrieben bereits jetzt unter hohen bürokratischen Lasten ächzt und wir es uns nicht leisten können, unsere weniger gewordenen Beschäftigten mit weiteren administrativen Pflichten zu ‚belasten‘.
Hinzu kommt, dass ein Flickenteppich mit mehr oder weniger unterschiedlichen kommunalen Verpackungssteuer-Satzungen droht, was die Umsetzung für Betriebe mit mehreren Standorten noch einmal erheblich verkompliziert und erschwert.
Wir glauben, die erste wirksame Voraussetzung für weniger Einwegverpackungen ist eine wirklich funktionierende flächendeckende Infrastruktur für Mehrwegbehältnisse.
Solange Einwegverpackungen ohne eine solche für Gäste wie Gastronomen häufig noch attraktiver sind, verteuern sich die gastronomischen Angebote schlicht durch die Steuer, was in kostensensiblen Zeiten für die Gastronomie ein konkretes Problem darstellt: Gibt sie die Steuer nicht weiter, reduzieren sich die ohnehin kleinen Margen, gibt sie sie weiter, befürchten wir einen weiteren Konsumverzicht der Gäste.
Gerade kleine Betriebe, die auf eine funktionierende externe Infrastruktur angewiesen sind, wären im Ergebnis besonders betroffen. Deshalb ist es aus unserer Sicht unabdingbar, zuerst diese flächendeckende funktionierende Infrastruktur aufzubauen, bevor an neue Steuern gedacht wird.
Wir haben die Sorge, dass die Einführung einer Verpackungssteuer am Ende nur zu einer Einnahmensteigerung auf Kosten der Gastronomie genutzt wird, obwohl sie selbst nicht die Vermüllung hervorruft. Dies wäre also nicht nur ungerecht, sondern angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gastronomie auch unangebracht und kontraproduktiv.
Im Übrigen leisten Bürgerinnen und Bürger für die Abfallbeseitigung ja bereits kommunale Abgaben.“