Kooperation mit der Kerpenkate-Stiftung Kevelaer ermöglicht Kostenübernahme

Neustart der Schwimmkurse im Hallenbad

Im Kevelaerer Hallenbad starten die Schwimmkurse wieder. Foto: KB-Archiv

Die Corona-Pandemie hat auch im Kevelaerer Hallenbad und bei den dort durchgeführten Schwimmkursen zu erheblichen Einschnitten geführt. Nach Abschluss der letzten Kurse im Oktober 2020 konnten im Bad keine weiteren Kurse mehr stattfinden. Es besteht daher großer Nachholbedarf. Die von den Schwimmmeistern durchgeführten Schwimmkurse im Hallenbad werden daher unmittelbar nach Abschluss der Freibad-Saison wieder starten. 

Im Zuge einer Neuorganisation wurde der Ablauf der Schwimmkurse im Hallenbad Kevelaer neu geplant. Die Schwimmkurse finden wie bisher in einem 6-Wochen-Zeitraum mit insgesamt 18 Übungseinheiten, jeweils montags, mittwochs und freitags statt. Allerdings sollen zukünftig zwei Kurse nacheinander stattfinden, von 17 bis 18 Uhr und von 18 bis 19 Uhr. 

Das Mindestalter für die Kursteilnahme beträgt fünf Jahre und die erste Unterrichtsstunde findet weiterhin, nach Absprache mit den Schwimmmeistern, an einem Samstag statt. Die Kursgebühr beträgt 120 Euro. Hierin ist auch das Seepferdchen-Abzeichen nach erfolgreichem Abschluss des Kurses enthalten. 

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und zum schnellstmöglichen Abbau der bereits bestehenden, umfangreichen Warteliste sollen mit dem Neustart der Schwimmkurse bis zu 20 Kinder je Kurs unterrichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bestehenden Warteliste eine zeitnahe Teilnahme an städtischen Schwimmkursen nach einer Anmeldung nicht zugesichert werden kann. Auch zukünftig empfiehlt es sich daher, Kinder bereits frühzeitig zum Schwimmkurs anzumelden. 

Kooperation mit der Kerpenkate-Stiftung 

Die Neuorganisation des Schwimmkurs-Angebots sieht außerdem eine Kooperation mit der Kerpenkate-Stiftung Kevelaer zur Ausbildungsförderung vor. Durch die Kooperation soll sichergestellt werden, dass allen Kevelaerer Kindern, unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten, die Teilnahme an den Schwimmkursen ermöglicht werden kann. Im Falle eines Bezuges von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz besteht daher die Möglichkeit, im Rahmen der Kooperation die Kostenübernahme der Kursgebühr durch die Kerpenkate-Stiftung zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind bei der Anmeldung des Kindes zum Schwimmkurs bzw. vor Beginn des Kurses entsprechend nachzuweisen. 

Weitere Informationen zu den Schwimmkursen, zur möglichen Kostenübernahme durch die Kerpenkate-Stiftung und der Vordruck zur Anmeldung sind über die städtische Internetseite www.kevelaer.de/hallenbad abrufbar.