Kreis-Wirtschaftsförderung kann ab sofort Finanzmittel aus Wirtschaftsförderungsprogramm RWP anbieten

Neue Fördermöglichkeit für Kreis Klever Unternehmen

Dr. Michael Henze vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW beschrieb die Rahmenbedingungen für die Aufnahme des Kreisgebietes ins RWP. Mit dabei: Landrätin Silke Gorißen (Vorsitzende von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH), Kreis-WfG-Geschäftsführer Hans-Josef Kuypers und Prokurist Norbert Wilder. Foto: Kreis-WfG

Für Landrätin Silke Gorißen war der Bescheid aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW, unterzeichnet von Professor Dr. Andreas Pinkwart, Grund genug, von einem „guten Tag für den Kreis und für die Menschen in unserer Region“ zu sprechen. Denn nun sucht das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm, das erstmals in der Geschichte der Region in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes greift, seine Erfolgsspur im Kreis Kleve. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und Großunternehmen in Ausnahmefällen haben ab sofort die Möglichkeit, sich um Finanzmittel aus dem sogenannten „RWP“ zu bewerben. 

Arbeitsplatz schaffende Vorhaben wie Betriebserrichtungen, Betriebserweiterungen und Betriebsübernahmen wie beispielsweise bei Nachfolgen können mit dem Start ins neue Jahr gefördert werden (Details zur Förderung im Kasten unten).

„Bereits mit der ersten öffentlichen Ankündigung im Sommer letzten Jahres war das Interesse an den Fördermitteln deutlich geweckt – wir freuen uns riesig, dass wir mit der Aufnahme in die Förderkulisse nun weitere Beiträge zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten können“, sagt Hans-Josef Kuypers als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve. Wie Norbert Wilder, Prokurist und Fördermittelberater bei der Kreis-WfG präzisiert, könne auch die Diversifizierung der Produktion durch bislang nicht hergestellte Produkte, die Veränderung des Produktionsprozesses und vieles mehr von der Finanzspritze des Landes NRW bedacht werden.

Erste Beratungen mit Interessierten

Seit Monatsbeginn haben die ersten Gespräche mit investitionsbereiten Firmenchefs in den Räumen an der Hoffmannallee 55 in Kleve stattgefunden. Und in gleicher Weise wird Stephan Kunz, der Förderberater der „NRW.Bank“, in den nächsten Tagen und Wochen einer Einladung der Kreis-Wirtschaftsförderung folgen, um allen Berufskolleg*innen, den steuerberatenden Berufen, den Vertreter*innen der Kreditwirtschaft und den unternehmensnahen Dienstleister*innen die für den Kreis Kleve neue Zeitrechnung näher zu bringen. 

In jedem Fall, so betont die Kreis-WfG, sei ein Gespräch mit dem/der Fördermittelberater*in aus dem Haus sinnvoll und hilfreich. Gerne stehen auch die Partner*innen der Sparkassen und Volksbanken, Mit-Gesellschafter der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve, beratend zur Seite. 

„Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Bestellung der Investitionen) gestellt und bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Bearbeitungsdauer bis zum Förderbescheid liegt bei 3 bis 6 Monaten“, darauf weist die Kreis-WfG hin. 

Für weitere Informationen steht die Kreis-Wirtschaftsförderung unter Tel. 02821-728111 oder unter info@wfg-kreis-kleve.de zur Verfügung.

Was wird wie bei wem gefördert?

Zielgruppe:

• Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden (KMU-Regelung)

• Großunternehmen nur in Ausnahmefällen

Fördervoraussetzungen:

• Güter und Dienstleistungen müssen überwiegend (> 50 %) außerhalb eines Radius von 50 km um die Betriebsstätte abgesetzt werden.

• Die förderfähigen Ausgaben des Investitionsvorhabens müssen mind. 150.000€ betragen.

• Antragsteller*in darf nicht dem Baugewerbe, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel (außer Versandhandel), der Land- und Fortwirtschaft, dem Bergbau, der Energie- und Wasserversorgung, dem Transport- und Lagergewerbe, Krankenäusern, der Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung angehören.

Förderfähige Vorhaben (KMU)

• Arbeitsplatz schaffende Vorhaben wie Betriebserrichtung, Betriebserweiterung und Betriebsübernahmen, falls ansonsten Betriebsschließung droht: Es muss stets ein Mindesteffekt erfüllt werden (mindestens 3 neue Arbeitsplätze bei Betriebserrichtung und mindestens +10% bei Betriebserweiterung).

• Arbeitsplatz sichernde Vorhaben wie 

   – Betriebsstättenerweiterung, die zugleich eine Kapazitätserweiterung und einen Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 5% darstellt, 

   – Diversifizierung der Produktion in bisher nicht hergestellte Produkte, 

   – grundlegende Änderung des Produktionsprozesses.

Zusätzlich muss der Investitionsbetrag mind. das 1,5-fache der durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre betragen.

• Großunternehmen können nur gefördert werden, wenn ein besonderer Struktureffekt gegeben ist und mind. 30 neue Arbeitsplätze entstehen. Es muss sich um Investitionen in eine neue Betriebsstätte handeln oder der Diversifizierung der Tätigkeit dienen oder es muss sich um eine komplett neue Tätigkeit in der Betriebsstätte drehen.

Förderquoten für KMU

• Arbeitsplatz schaffende Vorhaben

   – 20% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende)

   – 10% für mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeitende)

• Arbeitsplatz sichernde Vorhaben

   – 15% für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende)

   – 10% für mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeitende)

Förderfähige Kosten werden bis zu einem Betrag von 400.000€ je neu geschaffenem und in Höhe von 200.000€ je gesichertem Arbeitsplatz anerkannt.