Die Frist endet im Kreis Kleve am 30. Juni 2021

Nach Brexit: Brit*innen müssen Aufenthalt melden

Nach dem „Brexit“ müssen Brit*innen auch im Kreis Kleve ihren Aufenthalt anzeigen. Foto: Pixabay

Der „Brexit“ betrifft auch Brit*innen im Kreis Kleve: Bis Mittwoch, 30. Juni 2021, müssen sie ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve anzeigen. Dies betrifft alle Brit*innen, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt haben und weiterhin wohnen bleiben.

Die Ausländerbehörde stellt dann ein neues Aufenthaltsdokument ─ das sogenannte „Aufenthaltsdokument-GB“ ─ aus. Auch britische Staatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltsdokuments nach alter Rechtslage sind, müssen dieses gegen das neue „Aufenthaltsdokument-GB“ tauschen.

Die Ausländerbehörde des Kreises Kleve bittet zum Ende des Übergangszeitraums alle betroffenen Personen, die ihren Aufenthalt noch nicht angezeigt haben, bis Mittwoch, 30. Juni 2021, eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an brexit@kreis-kleve.de zu senden.

Weitere Informationen sind zudem auf der Internetseite des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de abrufbar, Suchbegriff „Brexit“.