Missbrauchsprozess beginnt Freitag
Die Selbstanzeige eines Kevelaerer Sozialpädagogen im Sommer vergangenen Jahres hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht: Damals wurde zum einen eine aktuelle Anzeige wegen eines Vorfalls während einer Ferienfreizeit öffentlich, die der heute 50-Jährige begleitet hatte. Zum anderen soll es Druck seitens eines früheren Opfers gegeben haben, das damit drohte, zur Polizei zu gehen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen mündet nun am morgigen Freitag vor dem Klever Landgericht in einen Strafprozess. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: sexueller Missbrauch von Kindern in 52 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in elf Fällen, in weiterer Tateinheit mit sexuellen Übergriffen in weiteren fünf Fällen und versuchten sexuellen Übergriffs in noch einmal fünf weiteren Fällen. Hinzu komme der Besitz kinderpornografischen Bildmaterials.
Das Gros der Vorwürfe konzentriert sich auf Vergehen gegen einen Neffen des Angeklagten in den Jahren 1998 bis 2002 in der damaligen Wohnung des Kevelaerers und während zweier Urlaube in den Niederlanden. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens 42 sexuellen Handlungen zum Nachteil des damals noch keine 14 Jahre alten Verwandten. Weitere zehn Fälle listet die Staatsanwaltschaft, die Teilnehmer von sozialen Projekten oder Jugendfreizeiten betreffen, die der Angeklagte insbesondere für sozial benachteiligte Kinder bis zum Sommer 2019 regelmäßig organisiert hatte. Neben 2019 betreffen die Vorwürfe mindestens die Jahre 2018 und 2016.
Der Angeklagte arbeitete auch als Fotograf und Filmemacher
Beim kinderpornografischen Material soll es sich um 27 Fotos handeln, die die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten im Sommer 2019 sichergestellt hat. Hinweise darauf, dass der Kevelaerer mit dem Bildmaterial gehandelt habe oder Teil eines Kinderpornorings sei, gebe es laut Staatsanwaltschaft nicht. Der Angeklagte arbeitete auch als Fotograf und Filmemacher.
Der Kevelaerer Sozialpädagoge befindet sich nach seiner Selbstanzeige seit dem 25. Juli 2019 in Untersuchungshaft. Haftverschonung hatte das Gericht wegen möglicher Wiederholungsgefahr abgelehnt.