Messerstich keine Absicht?

Im Verfahren gegen einen 32-jährigen Weezer, der im Juli seine in Kevelaer lebende Ex-Freundin im Streit mit einem Messer schwer verletzt haben soll, prägten diverse Aussagen von Beamten und Anträge der Verteidigung den zweiten Prozesstag am Montag.
Richter Martin Laux vernahm dabei die Polizisten, die die Beteiligten des Geschehens – das Opfer, deren Freundin und den Cousin des Angeklagten, die in der Wohnung gewesen waren – befragt haben. Dabei wurde deutlich, dass es auf jeden Fall einen Streit zwischen Angeklagtem und Opfer gegeben hat und es hinsichtlich einer Stichverletzung der Ex-Freundin keinen Zweifel gibt – aber noch offene Fragen hinsichtlich des Ablaufs und einer Tatabsicht bestehen.
Der Anwalt des Angeklagten machte aus seiner Sicht auf zahlreiche Widersprüche aufmerksam, darunter die Tatsache, dass einmal die Freundin des Opfers das Messer abgewischt haben will und einmal der Cousin des Angeklagten.
In einer Erklärung verwies er auf „abweichende Einlassungen“ des Opfers und deren Freundin und sprach vom „zweifelhaften Wert“ der Zeugenaussagen der beiden Frauen. Das Opfer habe angeblich gesehen, wie der Angeklagte das Messer genommen habe und auf sie mit der Faust eingestochen habe, obwohl sie sich mit den Händen vor dem Gesicht geschützt habe. Die Freundin hingegen habe bestätigt, dass es keinen Einblick in die Küche gebe. Sie habe „gezielte“ Stiche nur aufgrund der Wunden gefolgert. „Das zeigt, dass die Zeugen Erlebnis und Rekonstruktion vermischen“, so der Anwalt.
Der Angeklagte habe sich selbst an der Hand verletzt, das habe ein Arzt festgestellt. Er habe niemanden verletzten wollen, habe bei einem Sturz reflexartig das Messer von der einen in die andere Hand umgegriffen und mit dem Messer eine Schneidehaltung nach vorn eingenommen.
Von einer Angriffshaltung, einem gezielten Angriff oder sogar einem Tötungsvorsatz könne nicht die Rede sein. Er beantragte, zur Frage einer Stichverletzung mittels Sturz und der Handhaltung des Messers Sachverständigengutachten einzuholen. Dazu fällte das Gericht noch keine Entscheidung – die Nebenklage will sich eventuell zu den Anträgen noch äußern.
Die Verhandlung wird am 30. Januar am Landgericht Kleve fortgesetzt.