Maskenpflicht in der Kevelaerer Innenstadt gilt ab heute
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 30. November 2020 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, deren Regelungen ab dem 1. Dezember 2020 zu beachten sind. Dabei wurde insbesondere die für alle Bürger*innen geltende Maskenpflicht deutlich ausgeweitet. Ab heute ist in folgenden Bereichen grundsätzlich eine Maske zu tragen:
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder für Besucher- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV
- In Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn der Mindestabstand von 1,5m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann
- Vor und im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, deren Zugänge und Zufahrten sowie auf den Parkplätzen
- Auf Wochenmärkten
Damit gilt ab heute eine allgemeine Maskenpflicht auf folgenden Straßen und Plätzen in der Innenstadt von Kevelaer: Bahnstraße (bis Bahnübergang), Hauptstraße, Busmannstraße, Annastraße und Marktstraße sowie auf dem Kapellenplatz, Roermonder Platz, Mechelner Platz, Luxemburger Platz und Johannes-Stalenus-Platz. Zusätzlich wird dringend empfohlen, auch auf dem Peter-Plümpe-Platz und anderen öffentlichen Straßen und Plätzen eine Maske zu tragen. Bürgermeister Dr. Dominik Pichler: „Wenn wir alle in den nächsten Wochen gemeinsam aufeinander achtgeben, wird es uns gelingen, die Pandemie einzudämmen und möglichst früh im nächsten Jahr wieder zur Normalität zurückzukehren.“ Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes stichprobenhaft überprüft.