Löblich, löblich, aber…
Es ist wohl allgemein bekannt, dass ich aus bestimmten Gründen zu Kevelaers aktivsten Fußgängern gehöre; denn zum einen kann ich mich als Kind des 17. Jahrhunderts einfach nicht an so ein modernes Blechgerät namens Auto gewöhnen, zum anderen bin ich zu Fuß in manchen Straßen schneller unterwegs. Womit ich fast beim Thema wäre:
Selbstverständlich klatsche ich Beifall, wenn ich die Bemühungen mancher Stadtväter (leider nicht aller!) beobachte, unsere Straßen sicherer zu machen. Und sie werden sicherer für uns Fußgänger, wenn man es endlich schafft, das bisher gültige Limit von 50 km/h innerorts in so mancher Straße auf 30 zu reduzieren. Ein höchst löblicher Plan, ohne Zweifel. Und dennoch:
In der Überschrift steht „aber“ und das hat einen bedauerlichen Grund.
Man ist angeblich an einen „Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung“ gebunden, der das Einrichten von solchen Beschränkungen durch vielerlei „umfangreiche Voraussetzungen“ unmöglich macht. Nun hat man zur Einrichtung einer 30er Zone fünf von 400 (!) Straßen als geeignet ausgeguckt: zwei in Winnekendonk, eine in Twisteden und zwei in der City.
Jede einzelne findet auch meine Zustimmung und ich stelle freudig-griemelnd fest, dass auch weitere 30er Zonen bereits existieren, wenn auch z. T. zeitlich begrenzt:, Rheinstraße, Hoogeweg, Sonnenstraße. Hier müssen wohl besonders mutige Stadtplaner vorgeprescht sein, denn – siehe § 45.
Das Geeiere im Stadtentwicklungsausschuss (Wir würden ja gerne, aber wir können ja nicht) hat für mich mal wieder ein parteipolitisches Gschmäckle.
Und meine fürsorgliche Mechel meint dazu: „Ek sin ömmer blij, wenn gej gesond wehr tröck sit. Dij Autos op de Stroote sin doch all völs te gauw.“
Euer Hendrick