Keine Testpflicht mehr für Besuche des Einzelhandels

Lockerungen im Kreis Kleve ab 28. Mai

Für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften ist ab 28. Mai 2021 im Kreis Kleve kein negativer Coronatest mehr nötig. Foto: Pixabay

Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung aktualisiert. Damit verbunden ist eine Änderung bestehender Regelungen für die Bürger*innen im Kreis Kleve ab morgigem Freitag, 28. Mai 2021.

Wichtigste Neuerung ist die Einordnung der Kreise und kreisfreien Städte in drei Inzidenzgruppen:

  1. Stabile Wocheninzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen (fünf Werktage in Folge)
  2. Stabile Wocheninzidenz von 35 bis 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen (fünf Werktage in Folge)
  3. Stabile Wocheninzidenz von 50 bis 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen (fünf Werktage in Folge)

Der Kreis Kleve befindet sich aktuell in der Gruppe 3 mit einer stabilen Wocheninzidenz von 50 bis 100 – dies bereits seit einigen Tagen. Bei der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land NRW allerdings einige bestehende Regelungen verändert. 

Damit gelten ab dem morgigen Freitag, 28. Mai, unter anderem folgende Bestimmungen im Kreisgebiet: 

Kontaktbeschränkung

Bei Treffen im öffentlichen Raum entfällt die Personenbegrenzung bei zwei Haushalten. Es dürfen sich beliebig viele Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Immunisierte Personen aus weiteren Haushalten dürfen ebenso teilnehmen.

Einzelhandel

Im Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter bleibt bestehen.

Kultur

Kulturelle Veranstaltungen sind auch im Innenraum mit bis zu 250 Personen erlaubt. Voraussetzungen: Fester Sitzplan und aktuelles negatives Coronatestergebnis. Geimpfte und Genesene sind gleichgestellt.

Dies sind nur die prägnantesten Änderungen. Die komplette Schutzverordnung stellt das Land NRW online bereit.

Weiterhin Abstand halten

Das Land NRW hat die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung im Zuge seiner Öffnungsstrategie beschlossen. „Bei allen Lockerungen haben die bestehenden Kontaktbeschränkung sowie die Abstands- und Hygieneregeln eine unverminderte Bedeutung. Diese sind nach wie vor Grundvoraussetzungen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, betont Landrätin Silke Gorißen.

Die genannten Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 100 überschreitet oder an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 unterschreitet. Die relevanten Tagesinzidenzen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html.

Aktuell hat der Kreis Kleve am Mittwoch und Donnerstag, 26. und 27. Mai, den Schwellenwert von 50 unterschritten. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wäre Montag, 31. Mai, das früheste Datum, an dem das Land NRW dem Kreis Kleve eine stabile Inzidenz unter 50 bescheinigen könnte. Die entsprechenden neuen Regelungen wären dann ab dem übernächsten Tag gültig. Der Kreis Kleve wird dazu rechtzeitig informieren.

Aussicht auf größere Treffen 

Sollte der Kreis Kleve in den Bereich der Inzidenzstufe 2 fallen, dürften sich Personen aus drei Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Haushalten teilnehmen dürfen. Unabhängig von der Anzahl der Haushalte dürften sich dann bis zu zehn Personen treffen, die alle über einen Nachweis eines negativen Corona-Tests verfügen müssen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen.

Wichtig: Das Land NRW stellt fest, ob der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner*innen dauerhaft unterschritten worden ist, indem es den Kreis Kleve in eine Allgemeinverfügung aufnimmt. Das Land NRW veröffentlicht die gültigen Allgemeinverfügungen online unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.