Land stellt Fördermittel für ehrenamtliche Organisationen bereit

Sie haben in der Corona-Krise geholfen, Masken genäht oder Einkäufe für andere getätigt, Videokonferenzen eingerichtet oder Webseiten ins Netz gestellt, um nur einige populäre Beispiele zu nennen. Jetzt sollen diese Ehrenamtler, wenn sie in einer Agentur, Initiative, einem Verein oder einer anderen „rechtsfähigen Einrichtung“ organisiert sind, finanzielle Unterstützung vom Land bekommen. Knapp über eine Million Euro stelle die Landesregierung dafür zur Verfügung, 1.800,35 Euro davon erhalte Kevelaer, berichten Bürgermeister Dominik Pichler und Ordnungsamtschef Ludger Holla. „Das wollen wir natürlich gerne an die Kevelaerer weitergeben“, sagt Holla. Gleichzeitig bedauert die Verwaltung auch, dass Privatpersonen leider nicht in den Genuss dieses Förderprogramms kommen.

Um möglichst vielen Organisationen die Möglichkeit zu geben, entstandene Kosten abzudecken, können Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine Mittel bis zu 200 Euro beantragen. Es dürfen nur Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 geltend gemacht werden. Sollten die Ausgaben über 200 Euro liegen, könnten hierfür auch Belege eingereicht werden. Sofern die Fördermittel bis Ende der Antragsfrist nicht vollständig abgerufen werden, könnten nämlich eventuell auch höhere Kosten übernommen werden. Ziel sei es, „bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten“ zu unterstützen, „damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, Erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher und besser umsetzen können“, heißt es in der Beschreibung des Landesprojekts.

Erstattungsfähig seien etwa Material zum Nähen von Behelfsmasken, Anschaffung oder Kauf von Schutzkleidung, Einrichtung von Videokenferenzen (Lizenzen), Website-Gestaltung und Hosting oder die Erstattung von Fahrtkosten bei der Nutzung von PKW und Lieferwagen oder des ÖPNVs.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Hier kann man auch den doppelseitigen Förderantrag herunterladen. Beeilen sollte man sich dabei: Die Verteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.