Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen und für gezielte Maßnahmen zum Lärmschutz. Er wird von Städten und Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt und regelmäßig überprüft.

Der LAP der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde im Jahr 2013 aufgestellt. Er soll nun erneut überprüft werden und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Im Rahmen der Überprüfung kann sich auch die Kevelaerer Bevölkerung beteiligen und Angaben zur Lärmbelastung machen.

Eine Berichterstattung erfolgt anschließend an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bis Juli 2024. Ziel des LAP ist es, schädliche Auswirkungen wie Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern.

Schienen- und Luftverkehr müssen nicht berücksichtigt werden

Umgebungslärm nennt man den Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie z. B. Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung fallen nicht darunter.

Bei der Überprüfung des LAP werden die Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr berücksichtigt. In Kevelaer betrifft dies die Autobahn A 57, die Bundesstraße B 9 und die Landesstraße L 491 (Rheinstraße, ab der Kreuzung B 9 bis Kevelaerer Straße in Winnekendonk). Lärm vom Schienenverkehr und vom Luftverkehr müssen im LAP von Kevelaer nicht behandelt werden, da die Zahlen der Verkehrsaufkommen unterhalb der Grenzen liegen.

Vor der Überprüfung des aktuellen LAP findet vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023 eine erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Grundlage für diese Phase ist die Lärmkartierung vom LANUV NRW.

Infos auf der Website der Stadt

Auf der Website der Wallfahrtstadt Kevelaer www.kevelaer.de/de/inhalt/laermaktionsplanung/ können Bürgerinnen und Bürger sich über die neuesten Ergebnisse der Lärmkartierung und die letzte LAP-Überprüfung informieren.

Während dieser ersten Phase besteht für alle die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Thema Lärmbelastung abzugeben.
Diese kann schriftlich an umweltschutz@kevelaer.de oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Raum 412, erfolgen.
Die Unterlagen können auch im Rathaus bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden.