Die Wohnkosten steigen aktuell. Darauf hat das Jobcenter Kreis Kleve reagiert und die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher entsprechend angehoben. Grundlage ist ein Gutachten des unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts „Empirica ag“.
„Wir haben die Sätze marktgerecht an das Mietniveau des Kreises angepasst“, sagt Landrat Christoph Gerwers. Kevelaer fällt mit Goch, Uedem und Weeze in den so genannten „Vergleichsraum Mitte“.
Eine Tabelle mit den entsprechenden Sätzen findet sich im Internet auf der Seite des Kreises Kleve unter https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles/kreis-kleve-passt-mietobergrenzen-fuer-bezieher-von-buergergeld-an/. Weitere Infos auf der Internetseite unter „Jobcenter“.
Liegen die Kosten der Unterkunft höher – sind also somit laut Gutachten unangemessen – kann es sein, dass der Kreis Kleve lediglich den in der Tabelle genannten Satz zahlt.