Mehr als 14.000 Termine gibt‘s im gesamten Kreisgebiet

Kreis Kleve gibt weitere Impftermine frei

Im Kreis Kleve gibt es weiterhin viele verfügbare Impftermine. Symbolfoto: Pixabay

Im Buchungsportal des Kreises Kleve wurden mehr als 14.000 weitere Termine für die Corona-Schutzimpfungen in allen 16 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet freigeschaltet. Darüber informiert die Kreis Klever Kreisverwaltung. Die Impftermine finden bis Ende Januar 2022 statt. 

Die neuen Termine stammen aus dem regulären Angebot mit festen Impftagen und -zeiten, aus dem zusätzlichen Angebot mit Sonderaktionen in einzelnen Städten und Gemeinden sowie aus dem Angebot der festen Impfstelle im ehemaligen Aldi-Markt in Goch. Für alle Impfungen ist es erforderlich, online einen Termin zu buchen. Dies ist ab sofort über das Portal www.impftermine-kreis-kleve.de möglich. Es finden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen („Boosterimpfungen“) für Personen ab 12 Jahren statt. 

„Es ist aktuell nicht möglich, drei Monate nach der Auffrischungsimpfung eine weitere, vierte Impfdosis zu erhalten. Geboosterte Personen werden in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sinne der ‚2G+-Regel‘ Personen gleichgestellt, die eine Grundimmunisierung haben und negativ getestet sind. Im Gegensatz zur Grundimmunisierung wird der Impfstatus nicht erst nach 14 Tagen, sondern ab Erhalt der Boosterimpfung anerkannt“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Kleve.

Impfungen von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren sind bei diesen Terminen ebenfalls nicht möglich. Der Kinderimpfstoff wird dort nicht bereitgehalten. Die Kinder-Impfungen finden an separaten Terminen statt. Die entsprechenden Termine können über einen Link im Buchungsportal des Kreises gebucht werden (das KB berichtete). 

Auffrischungsimpfung nach drei Monaten

Eine Auffrischungsimpfung ist nach aktuellem Impferlass des Landes NRW drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich. „Eine Ausnahme gibt es für Personen, die eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Diese können bereits nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Eine weitere Ausnahme gibt es für Personen mit einer schweren Immundefizienz, die in Einzelfällen bereits ab vier Wochen nach der Grundimmunisierung eine Drittimpfung erhalten können. Die schwere Immundefizienz muss beim Impftermin über entsprechende ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden“, heißt es weiter. 

Das Impfangebot des Kreises Kleve richtet sich an alle Personen, die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland beschäftigt sind. Impfwillige Personen, die nicht in Deutschland wohnen, aber eine Arbeitsstätte in Deutschland haben, müssen dies durch eine Arbeitgeber-Bescheinigung nachweisen können. 

Beim Impftermin werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, gelber Impfausweis (sofern vorhanden) und die Unterlagen, die nach Abschluss der Terminbuchung per E-Mail zugesandt werden. 

Da stornierte Termine neu freigegeben werden, lohnt sich ein regelmäßiger Blick ins Terminbuchungsportal. Durch die zunehmenden Impfangebote benötigen viele Bürger*innen ihren gebuchten Impftermin nicht mehr. Diese Termine werden neu freigegeben.