Laut STIKO haben nun weitere Personen Anspruch auf die zweite Auffrischung

Kreis informiert über Ansprüche zur nächsten Impfung

Einige Personengruppen haben aktuell Anspruch auf eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung. Foto: Pixabay

Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Pandemie liegt vor. Darüber informiert aktuell die Klever Kreisverwaltung. Der Impferlass basiert auf der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission („STIKO“). Demnach können nun weitere Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

Für wen gilt welche Empfehlung?

Der neu geltende Impferlass des Landes NRW legt fest, dass ab sofort weitere Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten können: 1) Alle Menschen im Alter ab 60 Jahren;  2) Menschen im Alter zwischen 5 und 60 Jahren, wenn sie entsprechende Vorerkrankungen haben, die zu einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion führen. Zu diesen „Grunderkrankungen“ gehören etwa Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Angeraten ist laut STIKO die weitere Auffrischungsimpfung bei diesen Personen, sofern „drei immunologische Ereignisse“ vorliegen. Dazu zählen COVID-19-Impfungen wie Corona-Infektionen; 3) In medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten) tätige Menschen sowie Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege und Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (können bereits seit dem 16. Februar 2022 eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten).

In der Mitteilung der Kreisverwaltung heißt es weiter: „Die STIKO rät den genannten Risikogruppen dringend, die Impfung zeitnah vorzunehmen und nicht auf einen angepassten Impfstoff zu warten. Für Auffrischungsimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.“

Weitere Impftermine eingerichtet

Der Kreis Kleve bietet im September weiterhin Impftermine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen an. Diese finden in allen 16 Städten und Gemeinden statt. Eine Übersicht finden Interessierte unter www.impftermine-kreis-kleve.de. Mitzubringende Unterlagen sind ein Personalausweis sowie bei Personen unter 60 Jahren ärztliche Unterlagen über die Grunderkrankung bzw. bei pflegerischem oder medizinischem Personal eine Arbeitgeberbescheinigung. 

Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster „nicht nennenswert“. Daher gilt die Impfempfehlung für sie nicht.

Impftermin in Twisteden

 Im September 2022 wird es auch in Kevelaer wieder eine vom Kreis Kleve koordinierte Impf-Aktion geben. Für Personen ab 12 Jahren besteht die Möglichkeit der Corona-Impfung am Montag, 12. September, 15 bis 19 Uhr, im IBC (Bürgerhaus) Twisteden, Dorfstraße 2.