Was passiert ist
An einer 8. Klasse des Kevelaerer Gymnasiums wurde im Fach Sexualerziehung eine Gruppenarbeit mit dem Titel „Der neue Puff für alle!“ verteilt. Das Arbeitsblatt stammt aus einer Bio-/Sexualerziehungsstunde vom 6. Mai 2026 und fordert 13- bis 14-Jährige unter anderem dazu auf, einen bestehenden „Puff“ zu modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ zu entwerfen.
Auf dem Blatt werden die Jugendlichen gefragt, welches „inhaltliche“ Angebot ein solcher Ort haben müsse, wie Räume gestaltet werden sollten, wer dort arbeiten müsse und wie Werbung sowie Preislisten aussehen könnten. Gerade diese Formulierungen haben bei Eltern, Schulpflegschaft und in der Schulgemeinschaft für deutliche Irritationen gesorgt.
Warum das heikel ist
Die Aufgabenstellung geht weit über eine nüchterne Aufklärung über Sexualität hinaus und arbeitet mit einem Bordell-Szenario, das für 13- bis 14-Jährige verstörend wirken kann. Dass der Unterricht ausdrücklich zu Diskussionen anregen sollte, ändert nichts daran, dass Sprache, Bildwelt und Zugriff der Aufgabe sehr zugespitzt sind.
Bundesweit waren sexualpädagogische Materialien in der Vergangenheit immer wieder dann besonders umstritten, wenn sie Minderjährige mit Prostitution, sexuellen Vorlieben oder vermarktenden Darstellungen konfrontierten; rechtlich ist zudem relevant, dass das Strafgesetzbuch die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter Strafe stellt und das Anbieten entgeltlicher sexueller Handlungen an Minderjährige besonders scharf sanktioniert.
Rechtslage und Auftrag der Schule
In Nordrhein-Westfalen ist Sexualerziehung zwar ausdrücklich Teil des Unterrichts und soll junge Menschen zu einem selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit Sexualität befähigen. Die Richtlinien betonen dabei Altersangemessenheit, Achtung, Toleranz und den Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung.
Genau daran misst sich die Kritik: Ein Arbeitsblatt, das mit einem „Puff für alle“ arbeitet, kann zwar aus Sicht der Lehrkraft als provokanter Gesprächsanstoß gedacht gewesen sein, muss aber dennoch mit dem Entwicklungsstand der Lerngruppe und dem Schutzauftrag der Schule vereinbar sein. Die Schule hat außerdem die Aufgabe, Sexualerziehung so zu gestalten, dass sie Herabsetzung, Missachtung und sexualisierte Gewalt gerade nicht normalisiert.
Reaktion der Schule
Die Schulleitung hat auf Anfrage erklärt, nach Bekanntwerden der Diskussionen unverzüglich Gespräche mit der Lehrkraft, der Klassenpflegschaft und Eltern geführt zu haben. Nach Darstellung der Schule seien die Hintergründe des Materials erläutert worden, die Gespräche hätten sich konstruktiv entwickelt, und die Klassenpflegschaft habe das Ergebnis ausdrücklich bestätigt.
Außerdem sei die Unterrichtseinheit im Nachgang auch mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und eingeordnet worden. Die Schulleitung bedauere die Unruhe und kündige alternative Unterrichtseinheiten an, die das Thema Vielfalt der Lebensformen und der Sexualität in einem anderen Kontext aufbereiten sollen.
Einordnung für Kevelaer
Für eine mikrolokale Schule wie das KvGG ist der Fall besonders sensibel, weil er schnell über den Unterricht hinaus zur Vertrauensfrage wird. Eltern erwarten zurecht, dass Sexualerziehung altersgerecht, fachlich sauber und sprachlich verantwortungsvoll bleibt. Gleichzeitig zeigt der Fall auch, wie schwierig es ist, Jugendliche vor den oft sexualisierten Inhalten sozialer Medien zu schützen und sie dennoch pädagogisch klug aufzuklären.
Der eigentliche Konflikt liegt deshalb weniger in der Frage, ob Sexualerziehung wichtig ist, sondern in der Art und Weise, wie sie vermittelt wird. Gerade bei 13- und 14-Jährigen braucht es eine klare Grenze zwischen Aufklärung, Provokation und sprachlicher Entgleisung.
Was jetzt wichtig ist
Entscheidend wird sein, ob das KvGG die angekündigten alternativen Unterrichtseinheiten so gestaltet, dass sie fachlich belastbar, altersgerecht und transparent gegenüber Eltern sind. Ebenso wichtig ist eine offene Kommunikation darüber, welche didaktische Absicht hinter dem Material stand und welche fachlichen Standards künftig gelten sollen.
Für die Schulgemeinde dürfte die zentrale Frage bleiben, ob hier ein pädagogischer Grenzgang bewusst eingegangen wurde oder ob die Wirkung auf die Schülergruppe und die Elternschaft deutlich unterschätzt wurde.


bee