Der Kreis Kleve informiert wie folgt über die Kommunalwahl 2025:

„Wer wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren haben, können Sie bei Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses dennoch in Ihrem Wahlraum Ihre Stimme abgeben.

Die Anschrift Ihres Wahlraums finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Da es hierbei seit der letzten Wahl zu Veränderungen gekommen sein kann, sollten Sie vor dem Gang zum Wahlraum nochmals einen Blick auf die Wahlbenachrichtigung werfen. Zudem bieten viele Kommunen auf ihrer Internetseite den sogenannten „Wahlraum-Finder“ an. Die Kommunen stehen Ihnen zudem bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung.

An der Urnenwahl können Sie auch dann teilnehmen, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt und die rechtzeitige Absendung verpasst haben. Suchen Sie in diesem Fall bitte Ihren Wahlraum auf und bringen Sie Ihren Wahlschein sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Der Wahlschein ist der weiße Abschnitt der Ihnen übersandten Briefwahlunterlagen, der sich an dem roten Wahlbriefumschlag befindet.

Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren haben, müssen Sie sich bis spätestens Samstag, 13. September 2025, 12.00 Uhr, bei Ihrem kommunalen Rathaus für die Ersatzausstellung des Wahlscheins melden. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl nicht möglich. Ihre Wahlbenachrichtigungen sollten Sie für eine etwaige Stichwahl aufheben.“

Landrat Christoph Gerwers wendet sich zum Thema Kommunalwahl 2025 an die Bürgerinnen und Bürger:

“Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 14. September 2025, wird in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Rat und, mit Ausnahme der Stadt Rees, die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister neu gewählt. Auch der Kreistag des Kreises Kleve wird an diesem Tag neu gewählt.

Sofern bei der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters eine Stichwahl erforderlich wird, findet diese am Sonntag, 28. September 2025, statt.
Ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben, um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden und des Kreises Kleve mitzugestalten. Demokratie braucht Wählerinnen und Wähler. Nur wer wählt und damit sein wichtigstes politisches Recht wahrnimmt, nimmt am politischen Entscheidungsprozess teil und entscheidet mit, wer in den Kreistag, die Räte und die Rathäuser einzieht.

Ihr Landrat
Christoph Gerwers”