Klagen, Kaufleute und Kreisverkehre

Am 6. September soll er stattfinden, der nächste verkaufsoffene Sonntag. Doch ob sich die Befürworter gegen die Gewerkschaft „ver.di“ durchsetzen können, steht noch nicht fest. Gemeinsam hatten sich Politik, Ministerien und Interessenverbände des Handels für die Durchführung ausgesprochen und sich unter anderem aufgrund des Verbots von Massenveranstaltungen für eine Entkoppelung der Sonntagsöffnungen von diesen abgerungen.

Einstimmiger Ratsbeschluss

Die Stadtspitze in Kevelaer stand in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium, örtliche und regionale Verbände hatten sich im Anhörungsverfahren für eine Öffnung an vier Sonntagen bis zum Jahresende ausgesprochen, selbst die Kirche, sonst eher zurückhaltend in ihrer Zustimmung, hatte keine Einwände. Wiederholt hatte Bürgermeister Dominik Pichler auf die ernste Lage im örtlichen Einzelhandel sowie in der Gastronomie hingewiesen. Der Rat hatte schließlich die geplanten Sonntagsöffnungen einstimmig beschlossen, obwohl die Gewerkschaft „ver.di“, anders als in anderen Städten, in Kevelaer im Anhörungsverfahren Bedenken angemeldet und sich eine Klage vorbehalten hatte (das KB berichtete).

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am Dienstagabend musste der Bürgermeister nun den Eingang eines Eilantrages der Gewerkschaft melden. Mit einer 50-seitigen Klageschrift will die Arbeitnehmervertretung die Sonntagsöffnungen verhindern. Nicht nur von der Stadtspitze, sondern auch aus dem Gremium selbst wurde gegenüber dem Kevelaerer Blatt Unverständnis gegenüber der starren Haltung von „ver.di“ deutlich. Ebenso deutlich war das Missfallen darüber, dass man dort offensichtlich die ernste Lage in Handel und Gastronomie nicht anerkenne. Damit leiste man bewusst Firmeninsolvenzen Vorschub und setze Arbeitsplätze aufs Spiel, lautete ein Vorwurf.

Man rechne aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Eilantrag handele und dass mit dem 6. September der erste verkaufsoffene Sonntg unmittelbar bevorstehe „vermutlich schon im Laufe der nächsten Woche“ mit einer richterlichen Entscheidung über die Klage von „ver.di“, erklärte Bürgermeister Dominik Pichler.

Ein zweiter Rechtsstreit wird Kevelaer nun doch noch weiter beschäftigen: Die Klage gegen die OW 1, die jüngst abgewiesen worden war (das KB berichtete), ist in diesem Fall noch nicht das Ende der Fahnenstange. Der Kläger habe Berufung beantragt, berichtete Ludger Holla in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.

Radfahrer schützen

Dass man den Radverkehr in Kevelaer weiter fördern und Radfahrer noch besser schützen möchte, darüber herrschte in dem Gremium am Dienstagabend größtenteils Einigkeit. Der Weg dorthin gestaltet sich aber steinig und die Diskussion machte unterschiedliche Perspektiven deutlich. Die KBV und Bündnis 90/Die Grünen versuchten es mit Anträgen. Die Bewertungen aus dem verkehrsrechtlichen Verfahren, die in der Stellungnahme der Verwaltung nachzulesen waren, gaben wenig Hoffnung, dass die Forderungen umgesetzt werden können (das KB berichtete).

Wolfgang Röhr (Grüne) fand in den Stellungnahmen der Verwaltung „keinen Ansatz, die Probleme zu lösen“ und forderte „mehr Prävention“. Horst Blumenkemper (SPD) konnte sich „den Stellungnahmen der Verwaltung nur anschließen“, so dürften neue Verkehrszeichen etwa nur aufgestellt werden, wenn dies zwingend erforderlich“ sei. Die besten Vorschriften nützten zudem wenig, wenn es keine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen gebe. Er kritisierte zudem auch zunehmendens Fehlverhalten von Fahrradfahrern. „Da muss man nicht immer nur auf die Autofahrer schimpfen.“
Jan Ittrich (FDP) forderte eine „ideologiefrei Diskussion“. Man habe „einen gewissen Spielraum“, den man ausnützen müsse.

Mario Maaßen (CDU) schloss sich weitestgehend den Bewertungen der Verwaltung an, forderte aber in einigen Teilbereichen Nachbesserungen. Heinz Melzer (KBV) erläuterte noch einmal Teilaspekte des Antrags seiner Fraktion und löste damit eine weitgehend konstruktive Diskussion aus, die in einigen Bereichen auch weitergehende Informationen seitens der Verwaltung ergaben. So wurde klar, dass etwa der Kreisverkehr an der B 9 derzeit überplant wird – was auch mit einer Änderung der Fahrradspur einhergehen und zu einer Verbesserung führen könnte. Und auch über die unübersichtliche Radwegführung an der Kreuzung Rheinstraße / B 9 will man sich spätestens wieder Gedanken machen, wenn klar ist, ob die OW 1 – wenn sie denn dann mal gebaut ist – tatsächlich zu einer Entlastung bezüglich des Autoverkehrs führt. Der Antrag der Grünen, auf der Rheinstraße Schilder aufzustellen, die das Überholen von Zweiradfahrern verbieten, wurde nach langer Diskussion und dem Hinweis des Leiters der Stadtplanung, Ludger Holla, er halte die Aufstellung der Schilder für „nicht rechtskonform“, mehrheitlich abgelehnt.