Kevelaererin zu sieben Jahren Haft verurteilt

„Ich gehe davon aus, dass das ein einmaliger Ausrutscher war, und wir uns hier nicht mehr wiedersehen. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute“. Mit diesen Worten beendete Richter Jürgen Ruby den Prozess gegen die 50-jährige Kevelaererin, die am Landgericht Kleve wegen versuchten Mordes angeklagt war.
Die Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung noch einmal deutlich gemacht: „Es tut mir leid, ich wollte niemanden umbringen oder dass jemand zu Tode kommt. Ich bereue die Tat.”  Am Ende verurteilte das Gericht die Frau wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Damit blieb es unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die jeweils achteinhalb Jahre gefordert hatten, und über den von der Verteidigung erhofften sechs Jahren. Gegen das Urteil kann bis Mitte nächster Woche noch Revision eingelegt werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am 3. Juni vergangenen Jahres bei der damals 91-jährigen Frau, bei der sie früher geputzt hatte, morgens um halb acht geschellt und um Geld zum Telefonieren gebeten habe. Die hatte daraufhin in der Wohnung nach Münzgeld gesucht, war später ins Schlafzimmer gegangen, um dort in einer Dose mit einem Geldumschlag fünf Euro für sie herauszuholen.
Die 50-Jjährige hatte ihr daraufhin von hinten einen Beutel über den Kopf gestülpt und jedes Mal, wenn sie um Hilfe rufen und Gegenwehr leisten wollte, den Beutel mindestens dreimal zugezogen. Daraufhin sei die alte Frau zu Boden gesunken und habe das Bewusstsein verloren. Die 50-Jährige habe der am Boden knienden Frau eine Decke bis über den Kopf gezogen, 330 Euro an sich genommen und die Wohnung verlassen.
Dass die Frau, als die Seniorin nach dem Geld in der Wohnung gesucht habe, schon vorgehatte, Geld zu stehlen, dafür gebe es keine Anhaltspunkte, so der Richter. Dass sie an der Haustür nicht aufgeklärt habe, dass sie nicht die aktuelle Putzfrau Heike sei, für die die Frau sie gehalten haben, mag mit ihrer Bauernschläue zusammenhängen, die der Gutachter am letzten Prozesstag konstatiert hatte. Der hatte auch die Schuldfähigkeit der Frau attestiert.
Sie habe gehandelt als sie die Gelegenheit hatte, so Ruby, „unter Gewalt und unter Inkaufnahme der Erdrosselung des Opfers“, da sie hinter der 91-jährigen stand und deutlich kräftiger war. Allerdings habe die Angeklagte damit aufgehört, sei also juristisch von der Tat zurückgetreten, weswegen das Gericht eine Verurteilung wegen versuchten Mordes – wie von der Nebenklage gefordert – verwarf. Eine gefährliche Körperverletzung liege aber vor, da das Opfer „lebensgefährlich behandelt“ wurde.