Kevelaerer Glaubensgespräch zum Thema “Geld”: Ohne Moos ist bei der Kirche nix los

„Was hat die Kirche mit Geld zu tun?“ Diese Frage stand bei den jüngsten Glaubensgesprächen im Petrus-Canisius-Haus auf dem Programm. Moderator Dr. Gerhard Hartmann und Dr. Franz Norbert Otterbeck von Pax Christi Kevelaer machten deutlich, dass Geld und die Kirche seit frühesten Zeiten in wechselseitiger und abhängiger Beziehung stehen.

In seinem Referat zog Hartmann zunächst einen Bogen von den altorientalischen Staaten, der griechisch-römischen Geschichte, dem Judentum bis zur heutigen Kirchenfinanzierung. Dass in der Kirche in alten Zeiten und auch heute ohne Moos nix los ist, wird klar, wenn man betrachtet, wozu das Geld gebraucht wird. Das sind zum einen die aufwendigen Kultstätten, also Tempel und heute Kirchen, die Bezahlung der Religionsdiener und im Christentum die Finanzierung der Aufgaben der Diakonia, der Nothilfe in christlicher Zuwendung.

Während früher der Staat oder die Könige und Fürsten den Hauptanteil an der Finanzierung der Kirche trugen, wurde ab 1871 eingeführt, dass die Kirchenmitglieder die Aufgaben finanzieren müssen. Es war jene Abgabe, die wir heute Kirchensteuer nennen. In der Weimarer Reichsverfassung wurde im sogenannten „Kirchen-Artikel“ festgelegt: „Die Religionsgemeinschaften, welche Körperschaften öffentlichen Rechts sind (z.B. Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Judentum, Jehovas Zeugen), sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten… Steuern zu erheben.“ Im Grundgesetz der BRD wurden diese Inhalte bestätigt. Die Kirchensteuer steht also im Verfassungsrang.

Der Staat zieht als Dienstleister für die Kirche die Kirchensteuer ein. Dies lässt er sich aber auch mit einer Gebühr von drei, bis vier Prozent bezahlen. So war dies 2015 bei einem Kirchensteuer Aufkommen von 11,6 Milliarden Euro ein Betrag von rund 350 Millionen.
Die Gemeinden und Pfarreien erhalten aus den Kirchensteuern einen Anteil vom Landeskirchenamt oder der Diözese zugewiesen. Dies reicht aber nicht zur Finanzierung der anfallenden Aufgaben. Einnahmen aus den Klingelbeuteln, aus Opferstöcken und Spenden, sowie den Erträgen aus Vermögen (zum Beispiel Mieten und Pacht) sind zwingend erforderlich.

In 2014 hatte das Bistum Münster Einnahmen von 452,1 Millionen Euro, davon 86,7 Prozent aus Kirchensteuern. Die Ausgaben lagen bei 452,1 Millionen Euro, davon wurden 26,7 Millionen in die Rücklagen gestellt. 53,4 Prozent der Ausgaben von Münster gingen als Zuweisungen an die Pfarrgemeinden für Seelsorgepersonal, Kindergärten und zur Unterstützung von Baumaßnahmen an Kirchen und Pfarrhäusern. 10,1 Prozent flossen an Schulen in kirchlicher Trägerschaft, wie die Gaesdonck oder die Liebfrauenschule in Geldern. Für die Pfarrcaritas wurden 8,5 Prozent ausgegeben. Der Rest verteilt sich unter anderem auf Unterstützung der Ordensgemeinschaften, Jugendseelsorge, Fortbildungen, Bildung und Kultur, Personal- und Sachaufwand der Bistumsleitung.

In der anschließenden Diskussionsrunde wurde teils kontrovers über die Bezahlung von Geistlichen gesprochen. Während die Seelsorger hier durchaus gut versorgt sind, ist die Bezahlung der Pfarrer in Frankreich zum Beispiel nicht gesichert. Der Geistliche ist auf Zuwendungen von Gemeindegliedern angewiesen. Eine Teilnehmerin stellte sich dabei die Frage, ob hier dann vielleicht einige Seelsorger den Beruf ergriffen hätten, um abgesichert zu sein. Ganz ausschließen mochte Otterbeck dies zwar nicht, doch er betonte: „Ich denke, dass es keine zehn Priester im Bistum Münster gibt, die den Beruf ergriffen haben, um versorgt zu sein.“

Der ehemalige Rendant von St. Marien, Gottfried Mülders, betonte, dass man früher von einem auf das andere Jahr gelebt habe, heute aber ein Viertel des Haushaltes in Rücklagen fließen würde, da sinkende Mitgliederzahlen für die Zukunft auch geringere Einnahmen bedeuten würden.