Kevelaer soll nun auch „offiziell“ Wallfahrtsstadt werden

Kevelaer. Entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen kann eine Gemeinde seit 2011 eine zusätzliche Bezeichnung führen, die auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hinweist. Kevelaer kann mit der Wallfahrt eine solche historische Bedeutung vorweisen. Immerhin feiert die Stadt in diesem Jahr ihr 375-jähriges Wallfahrtsjubiläum. Um künftig auf Straßenschildern und im Behördenverkehr als „Wallfahrtsstadt Kevelaer“ aufzutreten, musste der Rat mit drei Vierteln seiner Mitglieder den entsprechenden Beschluss fassen. 30 Stimmen waren für eine Namensänderung erforderlich. 33 der 36 anwesenden Mitglieder des Stadtrates haben ein positives Votum abgegeben, drei haben sich enthalten.
„Ich freue mich, dass der Bedeutung der Kevelaer Wallfahrt mit dem Namenszusatz Rechnung getragen wird. Jetzt müsste die Kevelaerer Wallfahrt vom Kultusministerium wie beantragt nur noch als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt werden“, so Bürgermeister Dr. Pichler.
“Die Wallfahrt in Kevelaer ist stadtbildprägend und gehört für die Kevelaerer Bürgerinnen und Bürger zum Wesensmerkmal der Stadt, wie auch die zahlreichen Pilger, die zur Wallfahrtssaison über die Hauptstraße Richtung Kapellenplatz ziehen”, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Stadt. Mit der Wallfahrt ist ein starkes Gemeinschaftsgefühl verbunden – auch in den Ortschaften – welches sich beispielsweise in dem hohen ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Menschen in Kevelaer widerspiegelt, die das Wallfahrtsleben aktiv begleiten. Kevelaer und Wallfahrt sind im öffentlichen Bewusstsein untrennbar miteinander verbunden und damit ein besonderes identitätsstiftendes „Markenzeichen“ der Stadt. Die für Kevelaer charakteristische Zusatzinformation „Wallfahrtsstadt“ dient einer Profilschärfung und ist dabei unabhängig vom persönlichen Glaubensbekenntnis in 375 Jahren historisch gewachsen.
Die Verwaltung muss nun noch beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zum Führen des Namenszusatzes einzuholen. Sobald der Antrag genehmigt ist, sollen Einheimische und Besucher dann auf den Ortseingangsschildern mit „Wallfahrtsstadt Kevelaer“ begrüßt werden.