Die Kreistagsgruppe Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve (VWG) hat einen Antrag in den Kreistag des Kreises Kleve eingebracht, mit dem eine umfassende Prüfung möglicher Einschränkungen des privaten Abbrennens von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel angestoßen werden soll. „Ziel ist es, eine sachliche und rechtssichere Entscheidungsgrundlage für den künftigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk im Kreisgebiet zu schaffen“, erläutern die beiden VWG Kreistagsmitglieder Gerlings-Hellmanns und Holtmann.

In dem Antrag wird die Kreisverwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem rechtlichen Rahmen ein Verbot oder eine erhebliche Einschränkung des privaten Feuerwerks an Silvester und Neujahr möglich ist. Darüber hinaus soll untersucht werden, welche alternativen ordnungsrechtlichen Maßnahmen – etwa zeitliche oder räumliche Beschränkungen – rechtssicher umgesetzt werden könnten und welche Auswirkungen entsprechende Regelungen insbesondere auf die öffentliche Sicherheit, die Einsatzkräfte sowie den Umwelt- und Tierschutz hätten.

Hintergrund des Antrags sind die jährlich wiederkehrenden Belastungen rund um den Jahreswechsel. Lärm- und Feinstaubemissionen, Verletzungen und Sachschäden sowie ein deutlich erhöhtes Einsatzaufkommen für Feuerwehr, Rettungsdienste und Ordnungsbehörden stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Zudem bedeutet das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern eine massive Belastung für Haus- und Wildtiere.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Entwicklung in den benachbarten Niederlanden, wo ab dem Jahr 2026 ein generelles Verbot für das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt. Die VWG weist darauf hin, dass insbesondere grenznahe Kommunen im Kreis Kleve dadurch zusätzlich belastet werden könnten, wenn Feuerwerk vermehrt auf deutschem Gebiet gezündet wird.

Die Kreistagsgruppe Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve betont ausdrücklich, dass der Antrag keine Vorfestlegung für ein generelles Böllerverbot darstellt. Vielmehr gehe es darum, frühzeitig die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen sowie die konkreten Auswirkungen möglicher Regelungen zu bewerten. Auf dieser Grundlage soll der Kreistag in die Lage versetzt werden, verantwortungsvoll abzuwägen, wie Sicherheit, Umwelt- und Tierschutz sowie die Entlastung der Einsatzkräfte künftig verbessert werden können.