Am 12. Februar 2024 verwandelt sich das Konzert- und Bühnenhaus wieder in eine bunte Karnevalshöhle mit Party- und Disco-Musik für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Vorverkaufstickets sind für 3,50 Euro in der Tourist Information im Erdgeschoss des Kevelaerer Rathauses und im Informationsgebäude am Solegarten St. Jakob erhältlich. Am Tag der Veranstaltung kosten die Eintrittskarten an der Tageskasse 5 Euro.
Die Jugenddisco beginnt um 16 Uhr und steht allen Jugendlichen ab 14 Jahren offen, die bis zum Ende der Veranstaltung um 22 Uhr feiern können. Am Rosenmontag sollte ein Ausweis mitgebracht werden, da der Einlass nur mit gültigen Ausweisdokumenten erfolgen kann.
Die Bewirtung übernimmt Torsten Pauli mit seinem Team und versorgt die Feiernden mit Getränken ab 1,50 € und Party-Snacks zu kleinen Preisen. DJ Maddis liefert den richtigen Karnevals-Sound für die Fete. Das Technik-Team des Konzert- und Bühnenhauses rundet alles mit einer passenden Licht-Show ab, sodass die Party im Bühnenhaus steigen kann.
Wie in den letzten Jahren wird der Rosenmontags-Umzug zur Auflösung wieder zum Europaplatz zurückkehren, dies ist bei der An- und Abreise zu berücksichtigen.
Zahlreiche Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern und Bereichen der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind mit der Polizei im Einsatz, um zusammen mit den Sanitäts- und Sicherheitsdiensten während der Hauptkarnevalstage einen vernetzten Jugendschutz zu gewährleisten und die ehrenamtlichen Organisatoren der Karnevalszüge zu unterstützen. Auch beim Feiern an Karneval sollte man die eigenen Getränke immer gut im Auge behalten. So steht unbeschwertes Feiern beim Karneval im Vordergrund.
Im Straßenkarneval gehört Glasbruch zu den Unfallrisiken Nummer 1. Deshalb gilt in vielen Karnevalshochburgen an den Tagen ein Glasverbot in bestimmten Zonen. Soweit soll es in der Wallfahrtsstadt Kevelaer nicht kommen. Dennoch sind sich die Polizei, das Ordnungsamt und die Karnevalsvereine einig: Wir haben „Mehr Spaß ohne Glas!“.
Um das Unfallrisiko und die Zahl der kleinen und großen Jecken, die sich daran verletzen, so gering wie möglich zu halten, muss die wilde Entsorgung von Glasflaschen, Gläsern und der Glasbruch im Straßenkarneval eingedämmt werden.
Zudem wird an die Erwachsenen und alle Karnevalsbegeisterten appelliert, keine Spirituosen und sonstigen alkoholhaltigen Getränke an Kinder und Jugendliche auszuhändigen und besonders während des bunten Karnevalstreibens darauf zu achten. Alle Eltern und Erwachsene, die verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen, sind mit ihrem Verhalten Vorbilder und der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, nicht nur an den kommenden Karnevalstagen.
Ordnungsamt und Jugendamt weisen auf diesem Weg den Einzelhandel und alle Gewerbetreibenden auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin – nicht nur jetzt in der 5. Jahreszeit.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Whisky, Wodka, Alkopops, Mixgetränken wie Cola/Rum oder alkoholhaltigen Lebensmitteln wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben oder von ihnen verzehrt werden.
Oft ist es nicht ganz einfach, das Alter eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen richtig zu erkennen. Bei Unsicherheiten müssen sich Gewerbetreibende und Veranstalter den Ausweis zeigen lassen.
Es gibt einige Kostüme, die man an Karneval besser vermeiden sollte, um den Respekt gegenüber anderen Menschen und Kulturen zu wahren. Dazu gehören Verkleidungen, die rassistische, sexistische oder anderweitig diskriminierende Stereotype oder Inhalte reproduzieren. So sollten zum Beispiel Kostüme, die kulturelle Symbole oder Traditionen anderer Ethnien oder Religionen karikieren oder verspotten, vermieden werden. Auch Kostüme, die ernsthafte gesellschaftliche Probleme wie Armut, Krankheit oder Behinderung verspotten oder verharmlosen, sind unangebracht.
Verkleidungen mit rechtsextremen Symbolen sind untersagt. Kostüme wie Polizist und Polizistin, Sanitäterin und Sanitäter können zu Problemen führen und sollten sich von den „echten“ Uniformen eindeutig unterscheiden. Und laut § 42a Waffengesetz gilt das Führen einer sogenannten Anscheinswaffe als Ordnungswidrigkeit. Generell wird davon abgeraten, beim bunten Treiben spitze oder gefährliche Gegenstände mitzuführen.
Falls man sich verliert, ist es ratsam vorab einen geeigneten Treffpunkt mit Freundinnen und Freunden zu verabreden.
Ein letzter guter Hinweis ist, auf seine eigenen Wertsachen zu achten und diese sicher zu verwahren, um Diebstahl zu vermeiden.