Die Abteilung Gesundheit des Kreises Kleve empfiehlt, sich bereits jetzt im Spätsommer gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Pneumokokken sind Bakterien, die bei manchen Menschen plötzlich Krankheiten auslösen können. Das Risiko dafür steigt bei einer geschwächten Körperabwehr, sodass Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen häufiger an Pneumokokken erkranken.
Diese Bakterien aus der Familie der Streptokokken kommen weltweit vor. Sie besiedeln den Nasenrachenraum des Menschen, häufig ohne dass diese daran erkranken. Trotzdem ist auch in solchen Fällen eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch eine so genannte Tröpfcheninfektion möglich. Pneumokokken verursachen Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege und können lebensbedrohlich verlaufen. Die Mehrzahl der bakteriellen Lungenentzündungen bei älteren Menschen werden durch diese Bakterien verursacht.
Um sich vor einer Pneumokokken-Infektion zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Erwachsenen ab 60 Jahren eine einmalige Impfung. Zudem wird Menschen mit erhöhtem gesundheitlichen oder beruflichen Risiko, unabhängig vom Alter, eine Impfung empfohlen. Hierzu zählen Personen mit geschwächtem Immunsystem, chronisch erkrankte Personen oder auch Personen, die ein erhöhtes berufsbedingtes Risiko haben (Schweißen und Trennen von Metallen durch Einatmen von Metall-Rauch).
Die Impfung bei Erwachsenen erfolgt einmalig mit einem sogenannten Konjugat-Impfstoff, der vor 20 unterschiedlichen Pneumokokken-Typen schützt und in der Regel gut vertragen wird.
Die empfohlene Pneumokokken-Schutzimpfung kann gleichzeitig mit der Grippeschutzimpfung oder der COVID-19-Impfung erfolgen. Da es durch die simultane Gabe der Impfseren etwas häufiger zu Impfnebenwirkungen kommen kann, empfiehlt die Abteilung Gesundheit des Kreises Kleve, die Impfung bereits jetzt im Spätsommer durchzuführen.
Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat bis zum zweiten Geburtstag empfiehlt die STIKO ebenfalls die Impfung gegen Pneumokokken. Da hier ein anderer Impfstoff Anwendung findet, sollte dies mit dem Kinderarzt besprochen werden.
Meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz sind Pneumokokken nur, wenn sie in Körperflüssigkeiten vorkommen. In 2023 wurden deutschlandweit insgesamt 5.851 so genannter invasiver Pneumokokken-Infektionen nachgewiesen. In 2024 sind es bis Anfang Juli bereits 5.297 Fälle, im Kreis Kleve bis August 35.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Kleve www.kreis-kleve.de (Suchbegriff: Pneumokokken).