Irrland will umbauen

Da mögen einem beim Stichwort „Mühle“ reichlich Sprüche und Bilder einfallen, von A wie „…am rauschenden Bach“ bis Z wie „Zwickmühle“. Im Falle der Alten Mühle Twisteden ist es allerdings eher der Straßenverkehr, der dort fürs Rauschen sorgt; aber das mit der Zwickmühle ist bei näherer Betrachtung durchaus passend. Schaut man sich nämlich das Areal rund um den Twistedener Kreisverkehr aus der Vogelperspektive an, sieht man, dass sich das Irrland auf drei Vierteln der „Spielfläche“ stark entwickelt hat. Das letzte Viertel, das unmittelbar an die alte Mühle angrenzt, mit der man sich sogar die Zufahrt vor deren Haustür teilt, war bislang als landwirtschaftlich genutzt ausgewiesen, sozusagen der Bauernhof-Teil der „Bauernhof-Erlebnisoase Irrland“. Hier soll nun eine Art Betriebshof für den Freizeitpark entstehen.
Das kann man zumindest aus der Verwaltungsvorlage ableiten, die „zur Anpassung an die aktuelle Zielvorstellung der Wallfahrtsstadt Kevelaer“ eine Änderung des Flächennutzungsplans vorsieht. Ziel sei „die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ,Spiel- und Erlebnispark‘“. Genau dies aber fürchten die Eigentümer der benachbarten Alten Mühle, die das lange unberührte denkmalgeschützte Gebäude 2016 zur Ferienwohnanlage umbauten. Ruth Opgenhoff formulierte ihre Bedenken in der Fragestunde der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz dementsprechend: Ob Einschränkungen bei der räumlichen Ausweisung der Sondernutzungsfläche möglich seien, wollte sie wissen. Immerhin reiche diese „bis auf vier Meter an die denkmalgeschützte Mühle heran“. Zudem befürchtet sie, dass der Blick auf ihre Mühle, die oft als „Wahrzeichen von Twisteden“ bezeichnet werde, bei der Ausfahrt aus dem Dorf künftig durch Betriebsgebäude verdeckt werden könnte. Neben der Frage, ob dies durch Bauvorschriften zu verhindern wäre, wollte sie auch wissen, ob man für den Betrieb bestimmte Obergrenzen für Schallemissionen festlegen könne. „Wir wissen, wie wertvoll das Irrland für die Stadt Kevelaer ist“, stellte sie aber auch klar, dass Maßnahmen „im Einklang funktionieren“ sollten.
Ludger Holla von der Stadtverwaltung erklärte in der Sitzung am Donnerstagabend, dass der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes dem Bebauungsplan-Verfahren vorangestellt sei. Bedenken und Anregungen könnten dann in letzterem eingebracht werden. Im B-Plan-Verfahren werde dann auch über entsprechende Beschränkungen befunden. „Konkreter kann ich die Fragen daher noch nicht beantworten.“ Holla erwähnte auch, dass eine Verlegung der Zufahrt über den gemeinsam genutzten Weg in Richtung der Kevelaerer Straße durch das Irrland den Stein erst ins Rollen gebracht habe. Ruth Opgenhoff hat durch ihre Fragen immerhin erreicht, dass Politiker unterschiedlichster Fraktionen nun auf das Thema augenscheinlich aufmerksam geworden sind und im weiteren Verfahren auch die Belange des kleineren Unternehmens am Twistedener Kreisverkehr nach eigenen Bekunden ins Auge fassen werden.