Infos und Hilfen für die Wirtschaft

Nachdem die gesellschaftliche Seite der Corona-Pandemie in den vergangenen Tagen im Fokus der Politik stand, scheint sich das Augenmerk nun auch konkret immer mehr auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte der Krise zu richten. Ministerpräsident Armin Laschet hatte mehrfach angekündigt, man müsse auch an die wirtschaftlichen Folgen der Krise denken und hier entsprechende Maßnahmen und Hilfen vorsehen. Die Wirtschaftsförderung Kevelaer meldet sich nun mit ersten Details zum Soforthilfeprogramm von Bund und Land. “Es ist meines Erachtens sehr wichtig, dass politisch alles getan wird, um die bisherigen gesunden und wettbewerbsfähigen Unternehmen mit effektiven Maßnahmen und finanziellen Unterstützungen durch die Corona-Krise zu begleiten und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern”, schreibt der Kevelaerer Wirtschaftsförderer Hans-Josef Bruns.

Ihn erreichten am Montagabend die vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte zu dieser Förderung. Am Mittwoch soll der Bundestag und am kommenden Freitag auch der Bundesrat darüber beraten und beschließen. In einer Zusammenfassung dieser Eckpunkte aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es wörtlich:

“Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)

Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.

Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.

Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.”

Diese Förderung soll nach Meldungen des Landes noch um die Landesförderung “Soforthilfe” in NRW ergänzt und aufgestockt werden.

Dazu heißt es aus NRW: “Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.” Eine entprechende Vorlage wollen Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett umgehend vorstellen.

“Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Lutz Lienenkämper Minister der Finanzen, fügte hinzu: „Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach Beschlussfassung durch den Landtag nutzen, um die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Es geht darum, dass denen schnell und vor allem unbürokratisch geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend benötigen. Ohne Mitnahmeeffekte und falsche Anreize.“

Zurzeit laufen die Abstimmung mit dem Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Das Land wird die Öffentlichkeit nach dem Kabinettbeschluss informieren.”

Eine Übersicht der bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten hat die Kevelaerer Wirtschaftsförderung auf der Homepage der Stadt unter www.kevelaer.de / Wirtschaft / Wirtschaftsförderung zusammengestellt.

“Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigte schnelle und unbürokratische Umsetzung durch direkte Zuschüsse auch wirklich so kommt, denn auch viele Kevelaerer Unternehmen sehen sich gegenwärtig kaum in der Lage, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen”, so der Kevelaerer Wirtschaftsförderer Hans-Josef Bruns.