Verfügbare Menge der Impfdosen ist zu Beginn gering
Impfungen in Arztpraxen starten Ende März
Bald beginnt die Phase, auf die viele der niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen im Rheinland gewartet haben: Voraussichtlich in der letzten Märzwoche können sich chronisch Kranke unter 70 Jahren bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin impfen lassen.
Bald beginnt die Phase, auf die viele der niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen im Rheinland gewartet haben: Voraussichtlich in der letzten Märzwoche können sich chronisch Kranke unter 70 Jahren bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin impfen lassen.
In einem ersten Schritt sollen sich Praxen, die selbst impfen möchten, bei der KV Nordrhein (KVNO) registrieren. Diese Praxen sollen laut abstimmenden Gesprächen mit dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) zu Beginn als „Starterkit“ zunächst eine bestimmte und voraussichtlich noch geringe Menge an Impfdosen (30 Dosen) erhalten. Erst im zweiten Schritt und mit zunehmender Verfügbarkeit an Impfstoff kann dann auch die Lieferfrequenz erhöht werden, teilt die KVNO mit. Das heißt, es handelt sich in der ersten Phase ab Ende März um ein System, das nach und nach an die jeweilige Situation angepasst wird.
„Wir begrüßen diesen fließenden Übergang, da sich die Abläufe bei den Niedergelassenen im Rheinland so möglichst gut einspielen können. Ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern wird, bis neben den chronisch Kranken auch weitere Gruppen in unseren nordrheinischen Praxen geimpft werden können. Dort fühlen sich diejenigen, die einen Impftermin erhalten haben, am Ende auch am besten aufgehoben. Patientinnen und Patienten haben Vertrauen zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. An der Stelle können sicherlich auch noch einmal Fragen zur Impfung selbst ausführlicher beantwortet werden“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Praxen sollen Impfstoff künftig selbst beziehen
Nach der ersten Übergangsphase und wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene dies vorsehen, sollen die Niedergelassenen selbst in die Lage versetzt werden, Impfstoff über den Großhandel zu bestellen, heißt es in einer Mitteilung der KVNO. „Dieser Weg hat auch den Vorteil, dass wir auf weitere Änderungen der Impfverordnung flexibel und problemlos reagieren können. Uns ist es außerdem sehr wichtig, den Dokumentationsaufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVNO.
Laut MAGS soll die Anzahl der einzubeziehenden Praxen im ersten Schritt zunächst eingeschränkt werden – und zwar auf folgende Gruppen: Hausärzt*innen, Onkolog*innen, HNO-Ärzt*innen und Lungenfachärzt*innen. Außerdem sollen auch Privatärzt*innen mit in den Impfprozess eingebunden werden.
Mit Blick auf einen zügigen Impffortschritt spricht sich die KV Nordrhein vor allem perspektivisch für eine breite Beteiligung weiterer Facharztgruppen aus und steht mit dem MAGS im Austausch, zumal eine Eingrenzung auf bestimmte Gruppen bei den Privatärzt*innen aktuell nicht vorgesehen ist. In jedem Fall zum Kreis der impfberechtigten Praxen sollten nach Ansicht der KVNO auch die niedergelassenen Frauenärzt*innen im Rheinland gehören.