12- bis 15-Jährige können die Corona-Schutzimpfung in Kalkar oder Geldern erhalten

Impftermine für Jugendliche verfügbar

Im Impfzentrum in Kalkar (und auch in Geldern) können sich ab sofort 12- bis 15-Jährige gegen das Coronavirus impfen lassen. Foto: Kreis Kleve (Jonas Niersmann)

Nach dem neuesten Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab sofort auch Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren möglich. Jugendlichen ab 16 Jahren stand das Impfzentrum ohnehin bereits offen. Die Impfung der 12- bis 15-Jährigen ist allerdings an höhere Auflagen gekoppelt als die Corona-Schutzimpfungen der älteren Altersgruppen.

Impfung durch eine*n Kinder-/ Jugendärzt*in

Die Impfung der 12- bis 15-Jährigen muss zwingend durch eine*n Kinder- und Jugendärzt*in erfolgen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) kann nicht sicherstellen, dass jederzeit ein*e Kinder- und Jugendärzt*in im Impfzentrum vor Ort ist. Daher kann diese Gruppe nur zu festen Zeiten ins Impfzentrum kommen.

Termine in Kalkar

Für den Standort Kalkar liegen in dieser Woche drei Nachmittag-Termine vor. 12- bis 15-Jährige können geimpft werden von Freitag, 30. Juli 2021, bis Sonntag, 1. August 2021, jeweils von 14 bis 20 Uhr. 

Termine in Geldern

Für den Standort Geldern liegen in dieser Woche vier Nachmittag-Termine vor. 12- bis 15-Jährige können geimpft werden von Mittwoch, 28. Juli 2021, bis Samstag, 31. Juli 2021, jeweils von 14 bis 20 Uhr. 

Der Impfstoff ist BionTech/Pfizer. Eine Impfung ist ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung möglich unter www.termine.impfzentrum-kreis-kleve.de. Das Portal ist seit Dienstag freigeschaltet.

Aufklärungsgespräch / Einverständniserklärung

Der / die anwesende Kinder-/ Jugendärzt*in muss auch das Aufklärungsgespräch mit der zu impfenden Person und deren Erziehungsberechtigten führen. Für eine Impfung ist das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten nötig. Dies ist seitens des Landes zwingend vorgeschrieben. Entsprechend müssen beide Eltern die Kinder und Jugendlichen zur Impfung begleiten. Alternativ kann nur ein*e Erziehungsberechtigte*r anwesend sein, dann muss allerdings der Einwilligungsbogen vorab von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Mitzubringen sind: 

• Ausweisdokumente (der zu impfenden Person sowie der Erziehungsberechtigten),

• ein unterzeichnetes Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig),

• ein Einwilligungsbogen inklusive Anamnese zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig) – unterschrieben von allen Erziehungsberechtigten.

Die Dokumente werden bei der Terminbuchung zur Verfügung gestellt und stehen zudem online bereit unter https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/welche-dokumente-muss-ich-zum-impfen-mitbringen/. 

Aufgrund der Aufklärung und Einwilligung kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Terminbuchungen sollen die Wartezeiten verkürzen und für eine geordnete Organisation sorgen. Weitere Termine für die Altersgruppe werden nach Bedarf in den kommenden Wochen angeboten.