Im Keller Hanf angebaut

Am Landgericht Kleve ist ein 22-jähriger Kevelaerer wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Niederländer gemeinsam mit einem Mann aus Winnkendonk und einem „Mario“ aus den Niederlanden als Drahtzieher an der Kevelaerer Straße 22 in Winnekendonk eine Marihuana-Plantage angelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate gefordert, der Kevelaerer Anwalt des Angeklagten eine mildere Strafe.

Auch eine junge Winnekendonkerin, die der Angeklagte als Mitwirkende genannt hatte, soll in die Sache verstrickt sein. Sowohl gegen sie als auch gegen den anderen Winnekendonker wird in absehbarer Zeit ein Verfahren eröffnet. Für den Anbau sei das Gebäude im Dezember 2018 angemietet worden. Im Kellergeschoss des Gebäudes habe es drei Räume gegeben, in denen mehrere Hunderte Pflanzen gepflegt wurden.

Der leitende Ermittler in dem Fall sprach bei seiner Aussage von über 550 Töpfen, deren Abdrücke man auf dem Boden gezählt habe. Daneben wurden unter anderem noch Pflanzenreste und Amphetamine gefunden. Das Gericht ging in dem Urteil von einer Jahresmenge von produzierbaren 22 Kilogramm Marihuana aus.

Im Urteil sprach der Richter von einem Zusammenfinden einer „Bande“, das allerdings nicht auf Dauer angelegt gewesen sei und das deshalb nicht als „bandenmäßiges Vergehen“ zu werten sei. Der Angeklagte habe mit den anderen Beteiligten aber mitverantwortlich entschieden, die Plantage einzurichten, sei für die Anmietung und teilweise auch Pflege der Pflanzen mit zuständig gewesen. „Mario“ sei der Geldgeber gewesen und der Winnekendonker hatte das Equipment.

Aufklärungshilfe geleistet

Ende April hatte sich der Winnekendonker an die Polizei gewandt, Handel mit Betäubungsmitteln zugegeben und den Hinweis auf die Plantage gegeben. Nach seinen Angaben soll die Plantage plötzlich entwendet worden sein. Daraufhin habe man sich zu dritt getroffen, wobei es von Seiten des Drahtziehers fast zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Als man dann den Angeklagten aufsuchte, habe der sofort den Schlüssel für das Objekt herausgegeben, man sei zum Objekt gefahren und habe dort die ausgeräumten Kellerräume vorgefunden, so der ermittelnde Beamte. Man habe berücksichtigt, dass der Angeklagte bisher straffrei gewesen sei, sprach der Richter in seinem Urteil auch von „Aufklärungshilfe von erheblichem Gewicht“ seitens des Angeklagten, die zu der relativ geringen Strafe geführt habe.

Er habe mit dazu beigetragen, die Sachlage aufzuklären. Und er habe sich ausführlich zu den beiden anderen Beteiligten geäußert, allerdings nicht  zu dem Drahtzieher. Der leitende Ermittler sprach in seiner Aussage davon, dass der 22-Jährige wohl „Repressalien befürchtet“ habe.