Auch im Kreis Kleve fördert die Corona-Pandemie kriminelle Machenschaften mit Tieren
Illegale Welpenverkäufe nehmen zu

Hundekäufer*innen sollten keine Tiere an unseriösen Orten übernehmen. Foto: Pixabay
Die Zahl illegal eingeführter Welpen in die Bundesrepublik Deutschland nimmt zu. Daher informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit mehreren tierärztlichen Berufsverbänden, worauf potenzielle Hundekäufer*innen achten sollten, um die Zahl illegal verkaufter Tiere zu verringern. Auch im Kreis Kleve ist das Phänomen vermehrt zu beobachten.
Gemeint sind dabei zu früh vom Muttertier getrennte, weder entwurmte noch geimpfte und zudem tierschutzwidrig transportierte und schlecht versorgte Welpen. Diese werden häufig über Internetplattformen oder Social-Media-Kanäle zum Verkauf angeboten. Das Geschäft ist auch deshalb möglich, weil es – insbesondere in der Corona-Pandemie – genügend Abnehmer*innen für junge Hunde gibt. Die Folgen werden häufig für die Käufer*innen erst später sichtbar: Zum Teil erkranken die Welpen schwer und versterben. Auch im Kreis Kleve ist diese Entwicklung deutlich zu spüren, hat die Abteilung Veterinärangelegenheiten festgestellt. Deshalb bittet der Kreis Kleve, keine Tiere spontan zu kaufen, sondern sich vorab zu informieren und beim Kauf von Welpen auf folgende Dinge zu achten:
Keine Spontankäufe von Welpen tätigen, vorab ausreichend informieren
1. Die Welpen sollten mit dem Muttertier zusammen sein und einen gepflegten Eindruck machen. Es sollte dabei immer auch möglich sein, das Muttertier zu sehen.
2. Die Welpen dürfen frühestens mit einem Alter von acht Wochen von der Mutter getrennt werden.
3. Es ist ratsam, auf einen EU-Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen und bereits durchgeführten Wurmkuren zu achten. So ist das Risiko geringer, ein krankes Tier mit nach Hause zu nehmen.
4. Beim Kauf ausländischer Hunde sollte auf einen Tollwutimpfschutz geachtet werden. Dieser liegt erst 21 Tage nach der ersten Tollwutimpfung im Alter von frühestens zwölf Wochen vor. Das bedeutet, dass Welpen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat kommen, mindestens 15 Wochen alt sein müssen. Andernfalls müssen eine mehrwöchige Quarantäne des Tieres in einer Quarantänestation sowie die nachträgliche Tollwutimpfung amtlich angeordnet werden. Die Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro muss der Besitzer / die Besitzerin des Tieres tragen.
Aufgrund der hohen Nachfrage werden den Tieren mittlerweile auch gefälschte oder nachträglich ausgefüllte EU-Heimtierausweise mitgegeben. Diese sind von ordnungsgemäß ausgefüllten Ausweisen auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden. Käufer*innen sollten unter keinen Umständen einen Welpen gegen Bargeld auf einem Parkplatz, im Park oder auf anderen öffentlichen Wegen erwerben. Diese Geschäftspraxis ist ein eindeutiger Hinweis auf illegalen Handel.
Vor Leid schützen und kriminellen Machenschaften keine Chance geben
Weitere Informationen und entsprechende Merkzettel finden Sie online unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html. Dort informiert das Bundesministerium für Ernährung und Wirtschaft über Dinge, die beim Welpenkauf zu beachten sind. Gleichzeitig wird dort gemahnt: „Leider erzeugen die illegalen Angebote einen Welpenhandel, der kriminelle und betrügerische Machenschaften unterstützt. Seien Sie deshalb aufmerksam, denn kriminelle Anbieter kann man erkennen. So vermeiden Sie Kostenfallen und schützen die Hunde und sich vor Leid.“