Die Wallfahrtsstadt Kevelaer weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 am 1. Juli fällig wird.

Sofern der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, werden die Steuern pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten.

Die Steuer beträgt derzeit 70 Euro jährlich für einen Hund. 105 Euro pro Hund werden fällig bei zwei Hunden und für drei oder mehr Hunde werden jährlich 125 Euro je Hund fällig.

Die Bankverbindung der Wallfahrtsstadt Kevelaer finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid oder auf der städtischen Website.