Februar und März: Ob sich das Land beteiligt, ist weiterhin noch nicht klar

Haupt-Ausschuss hat Entscheidung über die Elternbeiträge gefällt

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kevelaer hat sich mit der Erhebung der Elternbeiträge befasst. Foto: Archiv

In Folge des eingeschränkten Pandemiebetriebes in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule ist auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Januar verzichtet worden. Da seitens der Landesregierung NRW bisher noch keine Entscheidung zur Beteiligung an den Elternbeiträgen im Februar und März erfolgt ist, hat sich der jüngste Haupt- und Finanzausschuss der Wallfahrtsstadt mit diesem Thema befasst. 

Eingeschränkter Regelbetrieb

Seit dem 22. Februar 2021 findet die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb statt. Die Kinder können grundsätzlich wieder die Kindertagesbetreuung nutzen. Allerdings sind die Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen um zehn Stunden reduziert und die Betreuung findet in festen Gruppen statt. 

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung beschlossen, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Februar zu verzichten. Ab März 2021 sollen die Beiträge wieder regulär erhoben werden, heißt es in einer Pressemeldung vom Freitag. 

Keine reguläre Ganztagsbetreuung

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