Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 19. August 2024 wieder einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm ist Teil der Landes-Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Der Kreis Kleve erhält aus dem Programm 39.000 Euro Fördermittel für maximal 39 Förderprojekte.

„Du+Wir=Eins“

Das diesjährige Thema des Förderprogramms lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt: „Einsamkeit ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Sie schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zahlreiche Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in Nordrhein-Westfalen engagieren sich schon heute gezielt gegen Einsamkeit und bewahren ihre Mitmenschen dadurch vor sozialer Isolation.“

Das neue Schwerpunktthema lässt dabei die Förderung von Maßnahmen zu, die sich direkt an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Das offen gefasste Schwerpunktthema eröffnet Vereinen, Initiativen und Engagierten aus allen ehrenamtlichen Bereichen die Chance, von einer Förderung zu profitieren.

„In den vergangenen Jahren haben tolle Initiativen und Projekte von der Landesförderung profitiert“, so Landrat Christoph Gerwers. „Die finanzielle Unterstützung des Landes NRW für Projekte gegen Einsamkeit wird im Kreisgebiet sicherlich viele kreative Ideen hervorbringen und interessante Projekte ermöglichen.“

Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen Förderprogrammen des Landes NRW. So können beispielsweise auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas gegen die Einsamkeit in ihrem Stadtteil oder Ortsteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen. Förderfähig sind Projekte, die bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt und abgerechnet werden.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf der Internetseite des Landes NRW  www.engagiert-in-nrw.de.  abgerufen werden. Erstmals wird von Seiten der Landesservicestelle am 19.  August 2024 eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderprogramm angeboten, in der das Förderprogramm selbst sowie die Antragstellung vorgestellt und Fragen beantworten werden.

Der Link für die Anmeldung lautet: https://veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de/foerdermittel/2000×1000-.