Erneut flexibles Handeln gefragt
Am Donnerstagmittag, 28. Januar 2021, landete mal wieder eine Schulmail des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums in den Postfächern der Schulleitungen. Auch die Kevelaerer Verantwortlichen wurden auf diesem Wege darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab kommendem Montag, 1. Februar 2021, bis zum 12. Februar die Schüler*innen, „die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen“, erhalten sollen. Die weitere Organisation und die Entscheidung, ob bei den Schüler*innen ein Bedarf vorliegt, obliege den Schulleitungen. Diese erneut recht kurzfristig auf den Weg gebrachte Maßnahme stößt an Kevelaerer Schulen auf Zustimmung, bringt aber auch organisatorische Fragen mit sich.
„Es stellt die Schulen natürlich vor eine Herausforderung“, lautete die Reaktion von Christina Diehr, Schulleiterin des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums. „Ich habe keinen Überblick, wie viele Schülerinnen und Schüler das betrifft.“ Da war die Erleichterung groß, dass ein unkontrollierbarer Ansturm an Schüler*innen am Montag ausgeschlossen ist – dafür sorgt eine in der Mail enthaltene Einschränkung: „Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.“ Demzufolge liegt es nun an den Schulleitungen, herauszufinden, welche Schüler*innen möglicherweise „betroffen“ sind und mit ihnen bzw. ihren Eltern Kontakt aufzunehmen.
„Es wird sicher vereinzelte Fälle geben, wo wir an die Kinder herantreten“, meint Diehr. „Ich glaube nicht, dass das eine große Anzahl sein wird.“ Dennoch müsse man nun in Zusammenarbeit mit den Koordinator*innen und den Klassenlehrer*innen herausfinden, wo Bedarf besteht. Zudem stehe die Frage der Räumlichkeiten auf der Liste sowie die Personaleinteilung. Möglicherweise sei eine Kopplung mit der regulären Notbetreuung möglich. Die aktuell vom KvGG acht anwesenden Schüler*innen werden im Mittagstreff betreut. Ob eine Verbindung der Angebote möglich ist, sei zunächst abzuklären, sagt Diehr. Es bestehe auch die Möglichkeit, Lehrpersonal im Bereitschaftsdienst sowie Referendar*innen für die Betreuung ab Montag hinzuzuziehen. Unterrichtet wird nämlich weiterhin auf Distanz.
Es bleibt bei Distanzunterricht
Durch die ab Montag geltende Regelung des Bildungsministeriums wird den Schüler*innen lediglich eine Betreuung, keine Beschulung in den Einrichtungen ermöglicht: „Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen“, heißt es in der Schulmail. Weiter: „Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.“
Christina Diehr befürwortet diesen Schritt grundsätzlich: „Ich finde es gut, wenn man sich dieser Kinder annimmt. (…) Alles, was den Kindern hilft, ist super.“ Natürlich wäre es hilfreich gewesen, wenn diese Information des Ministeriums ein paar Tage früher an die Schulen herangetragen worden wäre, aber „wir werden natürlich auch diese Herausforderung meistern. Wir sind es ja inzwischen gewohnt als Schulen, dass wir sehr flexibel reagieren müssen. Und ich glaube, das haben wir inzwischen auch ein bisschen drauf.“
Ähnlich ist die Einstellung an der Kevelaerer Gesamtschule, an der sich aktuell 11 Schüler*innen in der regulären Notbetreuung befinden. Schulleiter Christoph Feldmann sieht sich und seine Schule gut vorbereitet. Ob er mit einem großen Bedarf rechnet? „Ich glaube eher nicht. Es ist ja nicht mit Unterricht verbunden.“ Und mit der Kombination aus Videokonferenzen und der eigenständigen Bearbeitung der Unterrichtsmaterialen kämen die meisten Schüler*innen gut zurecht. Man werde nun in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer*innen „überlegen, welche Schülerinnen und Schüler das überhaupt betrifft. Und wo sehen wir da Bedarfe? (…) Ich glaube schon, dass das sinnvoll ist, da nochmal nachzufragen.“
Das Angebot betreffe aber natürlich nicht alle Schüler*innen, bei denen in seltenen Fällen mal die Leitung „instabil“ ist. Bei technischen Problemen, die das Distanzlernen tatsächlich beeinträchtigen, sei so eine Maßnahme sinnvoll. Man müsse nun die Abfrage abwarten, bei welchen Schüler*innen nach Ansicht der Klassenlehrer*innen Bedarf besteht. „Wir sind darauf gefasst, dass da etwas kommt“ – auch wenn sich das vermutlich in Grenzen halten werde, sagt Feldmann.
„Wir finden es sinnvoll”
Auch in den Grundschulen greift die Maßnahme des Bildungsministeriums, die alle Jahrgänge von 1 bis 13 umfasst. Helga Dückers-Janßen, Schulleiterin der Kevelaerer St. Hubertus Grundschule, sieht die Regelung für die kommenden zwei Wochen gelassen. Sie habe bereits am Mittwoch über eine Pressemitteilung auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums davon erfahren. Einen Kontakt mit den Eltern habe es ebenfalls bereits gegeben – das sei ohnehin ein wichtiger Bestandteil der Situation. „Wir haben sofort angefangen, nach den Weihnachtsferien mit den Eltern zu telefonieren“, erklärt Dückers-Janßen. Auf eine entsprechende Regelung habe man beinahe gewartet. „Wir finden es sinnvoll, wir haben vorher schon länger darüber nachgedacht. Aber wir müssen es immer abwägen in Hinsicht auf das Infektionsgeschehen. (…) Wir sehen das im Moment eher als Chance.“
An ihrer Schule werde sich nicht viel ändern. „Wir machen so weiter wie bisher“, sagt Dückers-Janßen. Die Abfrage der Eltern habe ergeben, dass vermutlich zwei Kinder aufgrund unzureichender Möglichkeiten des Distanzunterrichts daheim in die Schule kommen werden. Aktuell nehmen 27 Kinder die reguläre Notbetreuung an der Schule wahr. Dabei handle es sich durchweg um Schüler*innen, deren Eltern sie aus beruflichen Gründen nicht betreuen können. Die Organisation sei somit bereits durch die vergangenen Wochen sichergestellt. Einzig die Personalfrage stelle noch eine Herausforderung dar. Die Sozialpädagogin, die aktuell für die anwesenden Kinder zuständig ist, könne natürlich nicht alles übernehmen. Daher müsse man zusätzlich auf Lehrkräfte zurückgreifen.