Einweisung in eine Entziehungsanstalt

Im Verfahren gegen einen 26-jährigen Kevelaerer hat das Landgericht Kleve den Mann wegen räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in acht Fällen, einer versuchter Nötigung sowie des Widerstands gegen Vollzugsbeamte und Sachbeschädigung in zwei Fällen zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete Richter Jürgen Ruby an, den Mann in eine Entziehungsanstalt einweisen zu lassen.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann in den vergangenen zwei Jahren unter anderem die Fensterscheiben mehrere Geschäfte (wie in der Gaststätte „Zur Brücke“) eingeworfen hat, drei Mülltonnen angezündet, mit Steinen auf Autos geworfen oder bei einem Diebstahl bei „Müller“ mit einem Rohrstock auf die Hände einer Verkäuferin geschlagen hat.
Außerdem hatte er ein „Vorsicht“-Straßenpüppchen auf der Bahnstraße mit einer Eisenstange zerschlagen, gegen zwei Beamte Widerstand geleistet und die Polizisten dabei leicht an der Hand verletzt.
Allerdings sei er aufgrund der Einnahme von Amphetaminen von einer erheblichen verminderten Schuldfähigkeit in allen diesen Fällen auszugehen. Ruby folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Einschätzung des Sachverständigen.
Ebenso attestierte Ruby dem Mann komplette Schuldunfähigkeit in Bezug auf einen Vorgang im Hülspark-Stadion im Juni 2017. Damals sei er des Platzes verwiesen worden und hatte daraufhin Beamte mit einem Messer bedroht. Er war geflüchtet, hatte sich in einem Haus in der City bis auf die Unterhose entkleidet und sich in dem dortigen Keller mit einem Messer verbarrikadiert.
Die Einweisung in eine Entziehungsanstalt sah der Richter als „verhältnismäßig im Sinne der Besserung und Sicherung“ an. Die Taten seien nur verständlich wegen des Suchtverhaltens. Der Sachverständige habe die Erfolgsaussichten bejaht. Der Angeklagte habe bisher noch keine vernünftige Therapie gemacht und mit seinen Aussagen deutlich gemacht, dass er die Bedeutung einer solchen Therapie begriffen habe.
Mahnende Worte
Der Angeklagte hatte sich vor der Urteilsverkündung nochmal „bei allen für meine Taten“ entschuldigt und von „blödem Verhalten“ gesprochen. Er wolle jetzt anders leben.
Ruby wandte sich bezüglich der Therapie persönlich an den jungen Mann: „Das ist schwere Arbeit, der Sie sich nach und nach öffnen müssen. Wenn Sie diese Arbeit nicht leisten, wird das nix. Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg.“