Für zahlreiche Familien in Kevelaer und den Ortschaften rückt ein wichtiger Termin näher: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig. Die Anmeldung an einer Grundschule in der Wallfahrtsstadt ist in diesem Jahr vom 5. bis zum 16. Oktober möglich. Die Stadt informiert die betroffenen Eltern in den kommenden Wochen per Schreiben und legt dem Brief den sogenannten Startcodezettel für die Online-Anmeldung bei.
Anmeldung erneut über Schulbewerbung.de
Wie schon im vergangenen Jahr läuft die Anmeldung über das Online-Portal Schulbewerbung.de. Eltern benötigen dafür ein BundID-Konto, das kostenlos unter id.bund.de eingerichtet werden kann. Mit dem Startcodezettel aus dem Informationsschreiben erhalten sie Zugriff auf die im Portal hinterlegten Daten ihres Kindes. Wichtig: Die digitale Bewerbung ersetzt nicht den persönlichen Termin. Für die Anmeldung muss zusätzlich ein Gesprächstermin mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule vereinbart werden. Alle Hinweise dazu finden Eltern im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes.
Wohnortnahe Schule hat Vorrang
Grundsätzlich können Eltern ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme haben sie allerdings nur an der Grundschule, die am nächsten zur Wohnung des Kindes liegt. Eine Aufnahme in eine entferntere Schule ist nur möglich, wenn dort noch freie Plätze vorhanden sind. Wer sein Kind am Grundschulverbund Overberg/St. Norbert anmeldet, muss zudem wissen: Über den konkreten Standort, an dem das Kind unterrichtet wird, entscheidet die Schulleitung.
Weniger Klassen an der Hubertusschule
Besonders aufmerksam sollten Eltern hinschauen, die ihr Kind an der St.-Hubertus-Grundschule anmelden möchten. Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 entschieden, die Schule wieder auf eine Zweizügigkeit zurückzuführen. Damit kippte die Ratsmehrheit einen älteren Beschluss, der die Schule dauerhaft dreizügig ausbauen sollte. Schulleiterin Helga Dückers-Janßen hatte bis zuletzt auf eine andere Entscheidung gehofft.
Für Eltern bedeutet das ganz praktisch: Zum kommenden Schuljahr 2027/2028 können an der Hubertusschule nur noch zwei erste Klassen gebildet werden, aktuell sind es noch drei. Kommt es bei den Anmeldungen zu einem Überhang, führt die Schule ein geregeltes Aufnahmeverfahren durch. Vorrang haben Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde, danach zählen unter anderem Geschwisterkinder und der Schulweg. Über die genauen Kriterien informiert das Schulverwaltungsamt ausführlich im Informationsschreiben. Kann ein Kind an der Hubertusschule nicht aufgenommen werden, erhalten die Eltern rechtzeitig Bescheid, damit sie ihr Kind noch an einer anderen Grundschule anmelden können.
Vorzeitige Einschulung möglich
Auch für Kinder, die erst nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, besteht eine Option: Auf Wunsch der Eltern können sie vorzeitig eingeschult werden, sofern sie körperlich, geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nötig ist dafür ein Gespräch in der jeweiligen Grundschule. Die Entscheidung trifft am Ende die Schulleitung, gestützt auf ein schulärztliches Gutachten.
Kein Schreiben erhalten? Jetzt melden
Sollten schulpflichtig werdende Kinder versehentlich nicht erfasst worden sein und die Eltern kein Schreiben der Stadt erhalten haben, bittet das Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer um eine kurze Rückmeldung bis zum 25. September 2026. Erreichbar ist die Verwaltung unter den Telefonnummern 02832 122-419 oder 02832 122-411.
Weitere Informationen zu den einzelnen Grundschulen finden Eltern auf den jeweiligen Schulhomepages sowie auf der Internetseite der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de/einschulung.
Schnelle Fakten
Die wichtigsten Termine und Fakten
- Anmeldezeitraum: 5. bis 16. Oktober 2026, Termin beim Sekretariat der jeweiligen Schule nötig
- Schulpflicht ab: 1. August 2027 für Kinder, geboren zwischen 1.10.2020 und 30.9.2021
- Anmeldeportal: Schulbewerbung.de, Zugang über Startcodezettel und BundID-Konto (id.bund.de)
- Neu ab Schuljahr 2027/2028: St.-Hubertus-Grundschule wird auf Zweizügigkeit zurückgeführt
- Kein Schreiben erhalten? Rückmeldung bis 25. September 2026 beim Schulverwaltungsamt
- Kontakt Schulverwaltungsamt: 02832 122-419 oder 02832 122-411
- Mehr Infos: www.kevelaer.de/einschulung sowie Homepages der Grundschulen



SOS-Kinderdorf Niederrhein / Katrin Wißen