3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

EILNACHTRAG NRW Einzelhandel ab Mittwoch 18.3.2020 geschlossen

Die Staatskanzlei NRW teilt noch am späten Dienstagabend mit, dass mit wenigen versorgungsrelevanten Ausnahmen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen sind.
NICHT zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Den detaillierten Erlass kann man hier nachlesen.