Ehrenamtliche können Unterstützung beantragen

Bereits zu Beginn der Corona-Krise, aber auch aktuell engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Bereichen, um andere Menschen bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen. Mehr noch als vor der Corona-Krise sind viele Menschen auf die Hilfe anderer angewiesen. Für die freiwilligen Helferinnen und Helfer gibt es aktuell die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten (das KB berichtete). Das Land stellt der Stadt Kevelaer zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten Mittel in Höhe von 1.800,35 Euro zur Verfügung. Am 31. Oktober 2020 läuft die Frist für die Beantragung aus.

Das Hilfsangebot richtet sich an Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, Vereine und andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, die vor allem ältere und vorerkrankte Bürger darin unterstützen, die aktuelle Situation zu bewältigen. Eine Auszahlung der Mittel an natürliche Personen ist ausgeschlossen.

Mittel bis zu 200 Euro

Mit den bereitgestellten Mitteln sollen bestehende und neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten unterstützt werden, damit die Helfer ihre Aktionen einfacher und besser umsetzen können. Zum Beispiel förderungsfähig sind Materialien zum Nähen von Behelfsmasken, Anschaffung von Schutzbekleidung oder die Einrichtung von Videokonferenzen. Um möglichst vielen Organisationen die Möglichkeit zu geben, entstandene Kosten abzudecken, können die Einrichtungen Mittel bis zu 200 Euro beantragen. Es dürfen nur Ausgaben in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 geltend gemacht werden.

Bezüglich der Ausgaben reichen Eigenbelege aus, die formlos folgende Angaben enthalten sollten: Name und Anschrift des Lieferanten / Dienstleisters; Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung; Termin der Lieferung oder Leistung sowie der Rechnungsbetrag. Sollten die Ausgaben über 200 Euro liegen, können hierfür auch Belege eingereicht werden. Sofern die Fördermittel bis Ende der Antragsfrist nicht vollständig abgerufen werden, können eventuell auch höhere Kosten übernommen werden.

Für die Beantragung der Mittel gilt eine Frist bis zum 31. Oktober 2020. Die Ausschüttung der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge, bis die Gesamtfördersumme erreicht ist. Anträge, die nach Ausschüttung der vollen Fördermittelsumme eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Beantragung steht ein Formular unter https://bit.ly/2HqCf3m zum Download zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.