Die Rechten und Pflichten

Am heutigen 1. August startet das neue Ausbildungsjahr. Erfahrungsgemäß treten dabei viele Fragen auf: Müssen Auszubildende ihren Arbeitsplatz stets aufgeräumt hinterlassen? Ist ein angehender Restaurantfachmann verpflichtet, auch spätabends zu arbeiten? Und was genau muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Solche Fragen kann unter anderem der Unternehmerverband beantworten. „Während der Ausbildung bestehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Auszubildenden besondere Rechte, aber auch Pflichten“, erklärt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Der Azubi hätte sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sei. Er sei dazu verpflichtet, die ihm aufgetragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und Weisungen berechtigter Personen zu folgen.
Aber auch dem Ausbildungsbetrieb würden vom Gesetzgeber bestimmte Pflichten auferlegt. Bei minderjährigen Auszubildenden müsse beachtet werden, dass diese den Ausbildungsvertrag nur durch ihre gesetzlichen Vertreter abschließen dürften.
Arbeitgeber müssten zusätzlich zum Berufsbildungsgesetz die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten. Dort würde unter anderem geregelt, dass Minderjährige nicht mehr als acht Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürften, und das in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gäbe es aber auch, z. B. im Gastgewerbe.
Wenn die Berufsausbildung beendet sei, hätte der jeweilige Ausbildungsbetrieb jedem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dabei müsste zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden werden. Letzteres müsse Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten.
„Nachwuchs selbst ausbilden ist und bleibt ein probates Mittel, um den Fachkräftebedarf langfristig abzudecken. Denn die jungen Leute lernen das Unternehmen, die Kollegen und die Arbeitsweise des Betriebs hautnah kennen, ein Vorsprung, den Quereinsteiger erst aufholen müssen“, betont Schmitz den Wert der Ausbildung für beide Seiten. Weitere Informationen gibt es unter www.unternehmerverband.org