„Die Kommunikation mit dem Kreis funktioniert nicht“
Nachdem aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in der vergangenen Woche auch im Kreis Kleve strengere Einschränkungen in Kraft getreten sind, zeigen sich Bürgermeister Dominik Pichler und Ordnungsamtschef Ludger Holla zunächst zufrieden mit der Umsetzung der Maßnahmen. „Wir haben am Samstag und Sonntag zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert“, sagt Holla. Man habe sich auf den Einzelhandel und die Friseure konzentriert und habe am Abend die Sperrstunde der Gaststätten kontrolliert. „Wir sind in allen Gaststätten in Kevelaer gewesen.“ Und nur ein einziger Inhaber sei negativ aufgefallen. Er habe sich weder am Samstag noch am Sonntag an die Sperrstunde gehalten und müsse nun mit Konsequenzen rechnen. Neben den regulären Kontrollen übernimmt die Stadt Kevelaer zusätzlich seit einiger Zeit die Kontaktnachverfolgung, die normalerweise im Aufgabenbereich des Kreises liegt. Die Kommunikation, die für eine reibungslose Zusammenarbeit so dringend notwendig wäre, sei nach Angaben von Ludger Holla allerdings „katastrophal“.
Die Stadt Kevelaer müsse eine Info des Kreises erhalten, um sich im Falle einer Corona-Neuinfektion in der Wallfahrtsstadt zwecks Kontaktnachverfolgung abzustimmen. Daraufhin werde im Regelfall der Kontakt mit der sogenannten Indexperson (Infizierte/r) aufgenommen, um die Kontaktpersonen zu ermitteln. Noch am Wochenende habe es einen Fall gegeben, so Holla, bei dem die Kommunikation vollkommen gescheitert sei. Er habe sich mit insgesamt vier E-Mails an die zuständige Stelle des Kreises Kleve gewandt und (Stand Montagvormittag) keine Rückmeldung erhalten, wie der weitere Verlauf der Kontaktnachverfolgung vorgesehen ist. In der Zwischenzeit sei sogar eine Kontaktperson der der/des Infizierten aus eigenem Antrieb auf das Ordnungsamt zugekommen und habe sich erkundigt, wie es sich denn mit der Quarantäne verhalte.
Hier herrscht nach Auffassung der Stadt Kevelaer dringender Handlungsbedarf – zum Schutze der Bürger. Ludger Holla erklärte, er habe bereits mehrfach einen Informationsaustausch angeregt. Zustande gekommen sei dieser bisher allerdings nicht. „Die Kommunikation mit dem Kreis funktioniert nicht“ – und habe sich in der vergangenen Zeit deutlich verschlechtert. Immerhin, so Holla, sind in Kevelaer ausreichend personelle Kapazitäten zur Nachverfolgung vorhanden. Sofern die notwenigen Informationen es bis in die Stadtverwaltung schaffen, sei die Verfolgung also gesichert.
Der Kreis Kleve hat bereits auf die Vorwürfe aus Kevelaer reagiert. „Diesen Vorwurf weise ich in aller Deutlichkeit zurück, da er nicht den Tatsachen entspricht“, erklärt Landrat Spreen. „Gerne hätte der Kreis dies im Rahmen eines Telefonats mit dem Ordnungsamtsleiter persönlich besprochen. Leider habe der Leiter des Corona-Stabs des Kreises Kleve trotz mehrmaliger Versuche und Rückrufbitten seit Bekanntwerden der Vorwürfe am gestrigen Nachmittag, 26. Oktober 2020, keinen Kontakt zu ihm bekommen können”, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.
Entgegen der jüngsten Erfahrungen von Ludger Holla, erklärt Spreen: „Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme der Kommunen mit dem Gesundheitsamt ist an jedem Wochenende durch eine entsprechende Übersicht des aktuellen Personals im Wochenend-Dienst sichergestellt.” Am vergangenen Sonntag, 25. Oktober 2020, hätten zwei Mitarbeiter des Kreises zwei Mal mit der Stadt Kevelaer – auch mit dortigem Ordnungsamtsleiter – E-Mails ausgetauscht. So sei es unter anderem um einen neuen Corona-Indexfall aus Kevelaer gegangen, den das Gesundheitsamt aufgrund fehlender Kontaktdaten telefonisch nicht habe erreichen können. Bevor die Kontaktpersonen-Nachverfolgung in einem solchen Fall beginnen könne, sei jedoch erst ein Telefonat des Gesundheitsamtes mit der erkrankten Person erforderlich, um die Namen der Kontaktpersonen zu erhalten. Ferner habe die stellvertretende Amtsärztin bereits Ende letzter Woche mit dem Ordnungsamtsleiter über ein Treffen im Laufe dieser Woche gesprochen und dieses auch zugesagt. Der Termin würde aktuell abgestimmt.
Vor wenigen Tagen habe der Kreis Kleve die Bundeswehr um Unterstützung gebeten, weil die Kontaktpersonen-Nachverfolgung innerhalb der ersten 48 Stunden nach Bekanntwerden eines positiven Falls nicht mehr vollständig gewährleistet werden könne. Ab dem 2. November 2020 werden zehn Soldatinnen und Soldaten das Gesundheitsamt des Kreises Kleve unterstützen.
Maskenpflicht auf Wochenmärkten und kleinere Hochzeiten
Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve aktuell bei 91,2 liegt (Stand Dienstag, 27. Oktober 2020), gibt es im Vergleich zu vergangener Woche nur wenige Neuerungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen: Bei standesamtlichen Trauungen ist die Personenzahl auf zehn beschränkt worden (in der vergangenen Woche zunächst auf 25), erklärte Dominik Pichler. Außerdem müsse auf Wochenmärkten nun nicht mehr nur an den Ständen, sondern auch im Durchgang eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Trotz der noch überschaubaren Einschränkungen appelliert Pichler eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte zu minimieren. Wenn die Kurve NRW-weit nicht abflache, könnten von der Landesregierung weitere Maßnahmen angeordnet werden.
Mit Blick auf die nahende Adventszeit stehen in Kevelaer zwei entscheidende Fragen im Raum: Wird es einen Advents- und Krippenmarkt geben? Und werden die Adventssonntage verkaufsoffen sein? Die Entscheidung für oder gegen einen Krippenmarkt wird es seitens der Organisatoren am 14. November geben. Bisher galt die Durchführung mit vorgelegtem Hygienekonzept als machbar. Bis Mitte November werden die Entscheidungsträger die Entwicklungen beobachten. Doch auch wenn die Entscheidung am 14. November pro Markt ausfällt, ist eine Absage auch unmittelbar vor oder während der Durchführung noch möglich.
Die verkaufsoffenen Adventssonntage sind in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geregelt. Darin heißt es: „Zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen“ (§11, Abs. 3). Der NRW-Landesbezirk der Gewerkschaft „verdi“ hatte die Verordnung Anfang Oktober bereits scharf kritisiert und die Landesregierung dazu aufgefordert, bei der Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen zurückzunehmen (das KB berichtete). Die aktuelle Verordnung ist noch bis Samstag, 31. Oktober, gültig. Für die Kevelaerer Unternehmer bleibt vorerst abzuwarten, ob die aktuelle Regelung zur Sonntagsöffnung weiter Bestand haben wird.
Eine Entscheidung gefallen ist hingegen bereits bei der Frage, wer am Sonntag, 1. November, die Wallfahrtszeit in Kevelaer beschließen wird. Geplant war, dass der Bischof von Basel, S. Exz. Felix Gmür, nach Kevelaer kommen wird. Auf Nachfrage des KB erklärt Dr. Rainer Killich, Generalsekretär der Wallfahrt: „Der Bischof hat leider absagen müssen. Er hätte nach einem Aufenthalt in Kevelaer ja in Quarantäne gehen müssen. Zum Abschluss der Wallfahrt kommt jetzt Weihbischof Karl Borsch, Aachen.“