Der Überfall lief anders als geplant
Im Verfahren gegen einen 55-jährigen Mann und eine 51-jährige Frau aus Goch wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sind jetzt die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Kleve verurteilte den 55-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Damit blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor fünf Jahre und sechs Monate Haft für ihn gefordert hatte. Seine 51-jährige Komplizin erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt hatte für sie eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 450 Euro gefordert. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Januar 2015 am Kevelaerer Rewe-Markt die Filialleiterin mit einer Sturmmaske und Pfefferspray angegriffen zu haben, um an die Tageseinnahmen von rund 15.000 Euro zu gelangen.
Seine Komplizin, die in dem Rewe-Markt angestellt war, soll ihn dabei im Vorfeld mit Informationen versorgt haben, um ihm den Überfall zu ermöglichen. Der war aufgrund des Widerstandes der Filialleiterin und einer ihrer Kolleginnen am Ende aber nicht erfolgreich gewesen. In dem Verfahren hatte sich der unter anderem wegen Nötigung und Hehlerei vorbestrafte Mann, der zwischenzeitlich auch mal Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ in Kleve war, über seinen Anwalt für schuldig bekannt. Die Mitarbeiterin des Rewe-Marktes sei eine Freundin seiner Frau gewesen.
Die Mitangeklagte hatte am ersten Prozesstag angegeben, nur Informationen an den Mann weitergegeben zu haben, weil sie sich von ihm eingeschüchtert und bedroht gefühlt haben will. Sie habe nicht damit gerechnet, dass er die Tat an diesem Tag vollziehen würde und deshalb nicht gewusst, wer unter der Maske steckt. Der Mann hatte seinerseits davon gesprochen, dass geplant gewesen sei, dass seine Komplizin das Geld haben und er sie überfallen sollte, damit es nicht nach einer Absprache aussieht. Das gestaltete sich am Tatabend dann völlig anders.
Einer der am Tatort herangeeilten Polizisten gab als Zeuge an, dass nach seiner Auffassung der Überfall kein zufälliger „Glückstreffer“ des Mannes gewesen sein kann. Und das Gericht hatte aus einzelnen gegenseitigen WhatsApp-Nachrichten der beiden Angeklagten zitiert.