Der Streit um den Bußgeldbescheid

Wenn Dominik Nellesen von der „Biekerie“ auf seinen städtischen Bußgeldbescheid schaut, dann sieht man seinen Ärger: 528,50 Euro Strafe stehen dort verzeichnet, weil sein Laden an dem verkaufsoffenen Sonntag des 6. September offen stand. Kurz vor dem Termin hatte Nellesen die Info erhalten, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Eröffnung nicht erlaubt hatte: „Dementsprechend durften wir nicht aufmachen, das war ja schon bekannt.“ Gleichzeitig habe er zu den Aktivitäten des Ordnungsamtes vom Bürgermeister nur erfahren, dass dieser „an dem Wochenende nicht da“ sei.

„Dann haben wir, weil wir sonntags immer dekorieren, die Türen geöffnet und Sachen rausgestellt, damit die Leute einen Eindruck gewinnen“, erzählt Nellesen. Schließlich habe seine Frau einen großen Friseursalon in Straelen und nur am Sonntag Zeit, sich um die „Biekerie“ zu kümmern. „Wir hatten nicht vor, an dem Sonntag zu verkaufen.“ Plötzlich hätte „eine allseits bekannte Dame“ vor dem Geschäft gestanden und Fotos gemacht. „Allerdings nur von Gästen, die davor standen“, erinnert sich Nellesen. „Und eine Frau stand im Eingang. Daraus konnte man nicht schließen, dass hier irgendwelche Verkäufe oder sonst was stattgefunden haben.“

Trotzdem flatterte seiner Frau und ihm ein Anhörungsbogen ins Haus, wo sinngemäß drin stand: „Äußern Sie sich zu der Geschichte, hier liegt eine Anzeige vor.“ Das tat das Ehepaar. Es folgte Post aus dem Rathaus. „Dann lag hier samstags um 16.15 Uhr ein gelber Brief unter der Tür“, sagt Nellesen. „Da bin ich extra zurückgefahren, weil das ja keinen guten Eindruck macht. Da war davon die Rede, dass der Argumentation nicht stattgegeben wird und wir den Betrag innerhalb von 14 Tagen überwiesen haben sollten.“ Dagegen wehrten sich die „Biekerie“-Betreiber zunächst. Er habe vorgeschlagen, ein Gespräch mit dem Bürgermeister zu führen. Nachdem Nellesen auch beim City-Management intervenierte, soll der Wirtschaftsförderer angeboten haben, sich der Sache mal anzunehmen. „Die Damen und Herren wusste da gar nix, hatten nicht davon gehört.“

Bruns habe dann mit „unserem Hauptstraßen-Vorsitzenden“ versucht, „die Wogen zu glätten, aber er konnte auch nichts machen.“ Und der Bürgermeister hätte in einem Sechs-Augen-Gespräch unter Einbindung von Ludger Holla wohl kundgetan: „Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.“

Was Dominik Nellesen besonders erzürnt, ist, „dass wir noch nie eine Verwarnung vorher erhalten haben, und die anderen, die betroffen sind, auch noch nie.“ Es hieß immer, es gebe erst eine mündliche oder schriftliche Abmahnung, aber ohne Folgen. „Und jetzt sind wir praktisch die, an denen ein Exempel statuiert wird.“ All das hätte man „auf dem kurzen Dienstweg ganz elegant lösen können, dann wären wir die Letzten gewesen, die sich verweigert hätten. Aber so in der Art und Weise, wie das passiert ist, von oben herab, und wie die Schriften auch verfasst wurden, das war unterste Schublade“, sagt Nellesen. „So geht man nicht mit Unternehmern um.“

Neben der „Biekerie“ sind es fünf weitere Einzelhändler, die von dem Bußgeld betroffen sind. Auch Cornelia Elberts und ihr „Nell“-Laden gehören dazu. Sie gesteht zu, dass „wir den Laden wohl auch auf“ hatten, aber „nicht wirklich verkauft“ haben. „Wir wissen, dass es nicht rechtens war.“ Auch sie bekam den Anhörungsbogen und später den Bußgeldbescheid im gelben Umschlag über die 528,50 Euro. Das findet sie „unglaublich. Denn es liegt doch im Ermessen des Amtes zu bestimmen, wie die Höhe ist. In einer jetzigen Pandemie uns mit 500 Euro zu belasten, das ist schon harter Tobak.“

Strafe müsse sein, das sieht sie ein. „Aber darum geht es nicht. Die Höhe ist überhaupt nicht angemessen, zumal es immer hieß: wenn ihr mal geöffnet habt am Sonntag, dann gibt es erstmal eine Verwarnung“, meint auch sie. Dazu kommt noch, dass „andere Leute hier sonntags eine Sondergenehmigung bekommen. Wir verstehen das alles nicht.“

Viel Geld in Corona-Zeiten

Marion Dietz von der „Kreativstube“ hat im Gegensatz zu den anderen ihren Bescheid noch nicht bezahlt. „Weil ich das nicht einsehe. Alle kriegen eine Abmahnung und ich soll direkt bezahlen.“ Sie habe an dem Tag ihren Laden geöffnet gehabt, „aber auch ein so großes Schild draußen gehabt: Kein Verkauf!“, sagt sie. „Ich hatte eine Schulfreundin draußen, wir haben umdekoriert. Wir standen auch draußen, als die Frau kam und Fotos gemacht hat.“ Sie habe der Dame „zweimal in vernünftigem Ton gesagt, sie möchte mich bitte nicht fotografieren.“ Beim dritten Mal „ging sie ein Stück weiter weg und hat dann von hinten angefangen zu knipsen. Und ich habe rübergeschrien: Sie soll damit aufhören!.“

Was sie auf die Palme bringt, ist, dass sie in Corona-Zeiten soviel Geld zahlen muss. „Wir haben monatelang zu gehabt. Ich habe jetzt im ganzen Jahr 5.400 Euro Umsatz gemacht , im ganzen Jahr – und dann soll ich 500 Euro Strafe bezahlen. Ich find das echt Hammer.“ Sie redet sich in Rage. „Wir kämpfen ja alle ums Überleben. Warum werden uns dann noch mehr Steine in den Weg gelegt? Die sehen doch, dass einer nach dem anderen zu macht.“
Auch Felix Moeselaegen als „Hauptstraßen-Mitvorsitzender“ spricht von einem „sehr , sehr unschönen Thema.“

Denn „da mit einer 500-Euro-Knolle um die Ecke zu kommen, das geht gar nicht. Wenn er sagen würde, tut mir leid, sind mir die Hände gebunden – alles gut.“ Aber zu sagen „Ich würde 1.000 Euro verlangen“, sei für ihn schon „sehr dreist.“

Die Haltung habe bei den Geschäftsleuten Verwunderung ausgelöst, sagt Moeselaegen, vor allem, weil die anderen Händler erst die Verwarnung erhalten hätten. Letzte Woche habe man mit dem Bürgermeister wegen der verkaufsoffenen Sonntage 2021 gesprochen und danach auch über diesen Vorfall. „Herr Pichler hat das mit Gleichnissen aus dem Straßenverkehr begründet und ist von seiner Haltung trotz empörter Geschäftsleute, die alle da waren, keinen Zentimeter abgerückt.“

Wer bei Rot über die Ampel fährt

„Was erwarten die Leute?”, wundert sich der Bürgermeister. „Wenn man bei Rot über die Ampel fährt, kommt auch nicht der Hinweis der Behörde, hier ist eine rote Ampel. Drei Tage vorher hat das OVG uns den verkaufsoffenen Sonntag um die Ohren geschlagen. Das wusste jeder von denen, die aufgemacht haben. Und ich habe den Händlern, die ich gesprochen habe, versucht, das zu erklären.“

Was da passiert sei, sei „im hohen Maße unsolidarisch. Die einen halten ihren Laden mit der Faust in der Tasche und zähneknirschend zu und manche machen ihren Laden auf in der Hoffnung auf Umsatz.“

Da könne die Frage des tatsächlich gemachten Umsatzes keine Rolle spielen. „Die wollten an der Stelle trotzdem an Recht und Gesetz vorbei, obwohl sie damit rechnen mussten, dass kontrolliert wird nicht durch die Stadt, sondern von anderen“, sagt Pichler.
Die Fremdanzeige kam dementsprechend von Ver.di Duisburg, „und dem müssen wir nachgehen.Nach der Anhörung gibt es eine Einstellung oder eine Sanktion.

In dem Fall gab es eine Sanktion.“ Pichler räumte ein: „Es gab in der Anfangszeit erst eine Einstellung, weil es unklar war, wer darf aufmachen und wer nicht. Im zweiten Fall gab es ein Bußgeld von 200 Euro plus Verfahrenskosten. Darauf haben die sich möglicherweise verlassen.“

An Recht und Gesetz halten

Und der Bürgermeister zählt nochmal auf: „Wenn drei Tage vorher das OVG ganz klar sagt: Laden zulassen und die allermeisten halten sich dran und es gibt welche, die auflassen: Wem soll ich dann noch erklären, dass die sich beim nächsten Mal an Regeln halten sollen?“ Auch dienstrechtlich sei so eine Situation durchaus für ihn persönlich nicht unproblematisch: „Wir als Kommune müssen uns im Guten wie im Schlechten, ob wir uns beliebt machen oder auch nicht, an Recht und Gesetz halten. Wenn sie meinen, das Bußgeld ist zu hoch, dann sollen sie vor das Amtsgericht ziehen. Und wenn sie da einen milden Richter haben, wird das Bußgeld sicher runtergesetzt.“

Das sei der übliche Verfahrensweg. Sich an die Fraktionen und die Presse zu wenden, um darüber auf die Stadt Druck auszuüben, „kann man ja mal machen, aber bestärkt mich mehr darin, dass sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht. Es geht nicht drum, dass die Stadt brachial draufgehauen hat, sondern einen Bußgeldbescheid sanktioniert.“ Man setze sich für die Unternehmer ein, habe die Sondernutzungsgebühren für 2020 schon erlassen und werde das möglicherweise auch 2021 so halten, sei aktiv mit der Werbekampagne für den Einkauf in der Innenstadt. „Es ist nicht so, dass wir da nichts täten.“

Das Zitat mit den 1.000 Euro sei durchaus gefallen, „Das habe ich ihnen im übertriebenen Sinne gesagt, um ihnen zu verdeutlichen, dass das hier eher das untere Level ist.“ Denn das Bußgeld könne bis maximal 5.000 Euro erfolgen, „Aber das kommt hier natürlich nicht in Betracht.“