Der Rat tagt morgen im Bühnenhaus

Mit den Folgen der Corona-Pandemie wird sich der Rat der Stadt in seiner morgigen Sitzung im Konzert- und Bühnenhaus einmal mehr beschäftigen. Die Sitzung des Rates findet aufgrund der Corona-Pandemie unter Berücksichtigung besonderer Hygieneschutzmaßnahmen im Konzert- und Bühnenhaus statt. Das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt wird statt in voller Stärke von 40 gewählten Mitgliedern nur mit 22 Ratsmitgliedern tagen, da sich die im Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer vertretenen Fraktionen auf einen reduzierten Teilnehmerkreis geeinigt haben. Das im Rat bestehende Kräfteverhältnis der Fraktionen wird auch bei der Reduzierung beibehalten. Für Teilnehmende und Gäste ist das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Ein Merkblatt für die Teilnahme kann auf der Internetseite der Stadt aufgerufen werden.

Folgen für Gastronomie und Einzelhandel

In der Sitzung geht es nicht nur darum, das „laufende Geschäft“ der Verwaltung tatsächlich weiterlaufen zu lassen. An einigen Stellschrauben will die Verwaltung drehen, um etwa die Folgen für die Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten abzumildern. „Die weiterhin anhaltende Corona-Krise hat enorme wirtschaftliche Auswirkungen insbesondere auch auf die Gastronomen und Einzelhändler in Kevelaers Innenstadt“, hat man erkannt. „Damit der Einzelhandel und die Gastronomie über die bereits eingetretenen und noch folgenden Einbußen hinaus nicht noch weiter belastet wird“, schlägt die Verwaltung vor, „in diesem Jahr, wie auch bereits im Jahr 2020 auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren zu verzichten“, heißt es deshalb in einer Beschlussvorlage für den Rat, die von Bürgermeister Dominik Pichler, dem Ordnungsamtsleiter Ludger Holla und Kämmerer Ralf Püplichuisen unterzeichnet ist.

Eine entsprechende „Sondernutzungssatzung“, derzufolge für die „Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den üblichen Gemeingebrauch hinaus“ eine Gebühr zu erheben ist, hatte der Rat im Sommer 2018 beschlossen. Insbesondere zielte dies auf die Aufstellung von Tischen und Stühlen durch die Gastronomie sowie auf Verkaufsstände und Kundenstopper im öffentlichen Raum.

Weiter nur mit Genehmigung

Für das Jahr 2021 rechnet die Stadt bei einer entsprechenden Beschlussfassung mit 30.000 Euro weniger Einnahmen. Ausdrücklich weist die Verwaltung in der Vorlage darauf hin, dass der Verzicht auf die Gebühren die grundsätzliche Genehmigungspflicht für diese Sondernutzungen sowie die Einhaltung der genehmigten Flächen nicht berühre.

Ein weiteres, im Vorfeld stark diskutiertes Thema ist die Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die Stadt. Die Zahl der Interessenten übersteige „bei Weitem die Anzahl der zur Verfügung stehenden Grundstücke“, da die Stadt „seit geraumer Zeit“ keine Wohnbau-Grundstücke mehr anbieten könne. Daher hatte die Verwaltung Ende 2020 einen Entwurf von Vergabekriterien vorgelegt. Seitens der Fraktionen bestanden aber etliche Änderungswünsche. Mittlerweile habe ein Gespräch der Verwaltung mit den Fraktionsvorsitzenden stattgefunden. „Die verschiedenen Anregungen wurden abgestimmt und in den Kriterienkatalog aufgenommen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für den Rat. Die Mitglieder sollen nun in der morgigen Sitzung diese Vergabekriterien beschließen, damit die Verwaltung sie künftig anwenden kann.