Der einfache Sparer bleibt verschont

Negativzinsen bei den Einlagen bei der Europäischen Zentralbank stellen viele Geldinstitute seit Längerem vor Probleme. Vor allem kleinere Sparkassen oder Raiffeisenbanken, aber auch private Geldinstitute haben mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen.

„Man muss dazu wissen, dass wir schon seit Jahren negative Marktzinsen haben -    aktuell bei Laufzeiten bis zu zwölf Jahren“, erläutert der Marketingleiter der Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze, Jochen Rademacher. Das führe letztendlich dazu, „dass Banken und Sparkassen die Einlagen, die sie von den Kunden bekommen – also auf Girokonten, Sparkonten oder Sparverträgen – und diese nicht komplett im Kreditgeschäft anlegen können, zu Negativzinsen anlegen müssen.“ Die Zinsen betragen aktuell 0,5 Prozent.

Aus betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Grundsätzen heraus müssten Banken und Sparkassen deshalb die Weiterleitung der Negativzinsen an die Kunden in Betracht ziehen, so Rademacher. Dementsprechend verlangen mittlerweile mehrere Institute diese Negativzinsen oder „Verwahrentgelte“, insbesondere bei Girokonten oder Tagesgeld-Konten.

„Wir haben da erste Schritte eingeleitet bei Geschäfts- und Firmenkunden, weil insbesondere da die Einlagensummen in der Regel höher sind“, sagt Sparkassen-Sprecher Rademacher. „Wir sind da zu Beginn der Corona-Pandemiekrise nicht gleich mit gestartet, da gab es andere Themen und Prioritäten. Von daher sind wir damit im Sommer 2020 erst angefangen“, so Rademacher.

Man habe begonnen, individuelle Vereinbarungen mit den entsprechenden Firmenkunden über Verwahrentgelte abzuschließen. Der Freibetrag liege in der Regel bei 100.000 Euro und der Negativzins liege in der Höhe, der seitens der Bundesbank gelte. „Das sind aktuell 0,5 Prozent.“

Davon trennen müsse man aber die Privatkundenseite. „Da haben wir zurzeit noch keinerlei Verwahrentgelte vereinbart. Wir beschäftigen uns aber aktuell mit dem Thema, was wir da machen werden und wollen. Dabei konzentrieren wir uns im ersten Schritt auf Neukunden und Neugelder.“

Sparbücher und Sparkonten sind nicht betroffen

„Dazu kommt, dass die Sparbücher und Sparkonten unserer Kunden nicht von Verwahrentgelten betroffen sein werden“ sagt Rademacher. Da muss sich keiner Gedanken und Sorgen machen. Da wird es keine Verwahrentgelte geben.“

Natürlich treffe es unter Umständen gerade auch die Firmen- und Geschäftskunden, die gerade in der Corona-Pandemie um ihr Überleben ringen. „Aber die werden gerade über die Regionalbanken – also Sparkassen und Volksbanken – über die Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land durch unsere Berater vor Ort  maßgeblich sehr stark unterstützt.

Da helfen wir schon enorm“, argumentiert Rademacher. „Und das Verwahrentgelt ist aufgrund der insgesamten Finanzmarktsituation für Firmen- und Geschäftskunden ein inzwischen normaler Vorgang, der durch die Freibeträge auch nur wenige trifft. Für Privatpersonen ist die Thematik relativ neu, aber auch hier gilt, dass nur ein kleinerer Teil davon betroffen sein wird.“

Als Geldinstitut gehe man davon aus, dass diese Marktzinssituation noch lange Zeit unverändert so bleiben wird. „Von daher werden diese Regelungen für die nächsten Jahre „durchdacht“ werden müssen.“

Auch für die Volksbank an der Niers stellten die Rekord-Niedrigzinsen der EZB „eine Herausforderung dar“, sagt Volksbank-Sprecherin Tina Ganster. „Auch wir gehen davon aus, dass die Situation noch einige Jahre andauern wird.“

In den letzten Monaten verzeichne man ein überdurchschnittlich starkes Einlagenwachstum, „welches deutlich über unserem Planwert liegt. Das zeigt, dass die Volksbank auch in turbulenten Zeiten wie diesen als sicherer Hafen gilt und wir freuen uns über das Vertrauen.“

Allerdings belaste die Zinssituation Banken und Sparende. „Daher ist es uns ein Anliegen, mit unseren Kunden über alternative Geldanlagen ins Gespräch zu kommen und ihnen die entsprechenden Möglichkeiten und Chancen aufzuzeigen. “

Aktuell sei bei der Volksbank keine flächendeckende Minuszinsberechnung vorgesehen. „Diese greift erst ab einer gewissen Einlagenhöhe und nur bei neu eröffneten Konten“, so Ganster. Konkret gelte bei neu eröffneten Konten ab einer Einlage von 100.000 Euro ein Zins von -0,5 Prozent. „Bis zu diesem Sockelbetrag erfolgt keine Minuszinsberechnung.“
Vor dem 1. August 2020 eröffnete Konten sind von der neuen Minuszinsvereinbarung nicht direkt betroffen. Hier gibt es vereinzelt individuelle Regelungen für große Einlagen in direktem Dialog mit den entsprechenden Kunden.

Auch für Sparkonten gebe es keine Minuszinsregelungen. „Für alle neu eröffnete Sparkonten beträgt allerdings die maximale Einlage 100.000 Euro. Kunden und Mitglieder der Volksbank an der Niers, die im Geschäftsgebiet wohnen, haben die Möglichkeit, pro Person ein Sparkonto zu eröffnen.“