Wie Menschen, die sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erlitten haben, Zugang zu unabhängiger Aufarbeitung und Anerkennung erlangen können, wird seit langem kontrovers diskutiert. Angesichts dessen haben die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) und die Deutsche Bischofskonferenz 2020 die Arbeit sogenannter Unabhängiger Kommissionen vereinbart. In diesen Kommissionen sollen in jedem Bistum selbst betroffene Menschen, von der Kirche benannte und vom jeweiligen Bundesland entsandte Personen ehrenamtlich die notwendige Aufklärung und Aufarbeitung unabhängig von kirchlichem Einfluss voranbringen.

1,75 Millionen Euro für die UAK

Um diesen Plan wirklich werden zu lassen, hat der Kirchensteuerrat im Bistum Münster auf einer Sitzung in Münster nun die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Insgesamt 1,75 Millionen Euro hat er für die Arbeit einer „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt für die Regionen des Bistums Münster“ (Unabhängige Aufarbeitungskommission/UAK) bereitgestellt. Das Geld soll in den kommenden 3,5 Jahren primär zur Finanzierung einer hauptamtlich besetzten Arbeitsstelle der UAK und für die Organisation der ehrenamtlichen Arbeit der UAK eingesetzt werden. Die UAK arbeitet völlig außerhalb kirchlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten.

Nach ihrer Aussage ist die UAK, „zuerst den Interessen und Rechten von Missbrauch und Gewalt betroffener Menschen im ‚kirchlichen Raum’ verpflichtet. Nur ihnen gegenüber ist die UAK Rechenschaft schuldig. ´Kirchlicher Raum´ bedeutet, dass neben Gemeinden und kirchlichen Verbänden auch Einrichtungen zum Beispiel der Caritas oder Ordensgemeinschaften gemeint sind.“ Ziel sei es, dass Betroffene Ansprechpersonen erhielten, mit denen sie über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht im geschützten Rahmen sprechen könnten. Aufgabe der ehrenamtlichen Kommission ist es, diese Arbeit zu verantworten und die grundlegenden Themen sexueller Gewalt immer wieder gegenüber Kirche und Öffentlichkeit zu vertreten. Aus dieser Arbeit sollen auch Hinweise gewonnen werden auf kirchliche Strukturen und Denkweisen, die immer noch Missbrauch ermöglichen oder erleichtern. Auch wird die UAK bewerten, was im Bistum, Verbänden und kirchlichen Gemeinschaften getan wird, um sexuelle Gewalt und Missbrauch nachhaltig zu verhindern. Nach drei Jahren – zum 30. Juni 2026 – soll die Arbeit der UAK durch die Betroffenen selbst und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs evaluiert werden. Bei einer positiven Bewertung ist eine Fortführung zunächst für drei weitere Jahre möglich. Im Anschluss erfolgt eine erneute Evaluierung.

“Münsteraner Weg”

Der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp, zeigt sich dankbar, dass der Kirchensteuerrat die Finanzmittel für die UAK zur Verfügung gestellt hat. „Wir gehen bei der weiteren Aufarbeitung einen anderen Weg als andere Bistümer. Zentral beim ‚Münsteraner Weg‘ der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist die völlige Unabhängigkeit der Kommission. Der Kirchensteuerrat hat in seinem Beschluss die Bildung der UAK ausdrücklich begrüßt und den Mitgliedern der UAK für die Bereitschaft, sich hier zu engagieren, sehr gedankt.“

Erste Informationen sind ab sofort unter www.uak-muenster.de zu finden, Kontakt kann über die Mail-Adresse kontakt@uak-muenster.de aufgenommen werden.