Der Verband fordert langfristige Konzepte für das Gastgewerbe
DEHOGA geht gerichtlich gegen Coronaschutzverordnung in NRW vor
Der DEHOGA Nordrhein wehrt sich gegen den weiteren Shutdown für das Gastgewerbe. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt dem Gastgewerbe weiterhin keine Öffnungsperspektiven. Der DEHOGA Nordrhein hat daher am Donnerstag, 11. März 2021, zwei Klagen (eines Hoteliers und eines Gastronomen), mit einstweiligem Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht. Mit den beiden Klagen verfolgt der Verband das Ziel der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Coronaschutzverordnung im Hinblick auf einen gastronomischen Betrieb und ein Hotel.
Nach Ansicht des Verbandes und der Kläger ist die fortdauernde Schließung gastronomischer Einrichtungen sowie das Verbot von touristischen Übernachtungen weder erforderlich noch geeignet, um einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Dem Verband sei bewusst, dass die Anzahl der infizierten Personen dringend gesenkt werden müsse, heißt es in einer Mitteilung. Dafür bedarf es aus Sicht des DEHOGA Nordrhein zielgerichteter, grundlegender und substanzieller Maßnahmen. Von diesen sei aber weiterhin nichts zu sehen. Stattdessen verliere sich die Politik im “Klein-Klein”. Mit dem Angebot kostenloser Tests und dem Verkauf von Selbsttests würden nicht nur mehr Menschen getestet, damit werde auch die Zahl der Infizierten automatisch und damit die Inzidenzzahl steigen.
Hotellerie und Gastgewerbe keine Infektionsorte
Die Öffnungsperspektive für die Unternehmen des Gastgewerbes rücke damit, so DEHOGA, in immer weitere Ferne und das, obwohl die vulnerablen Gruppen zunehmend geimpft seien und die Infektionen bei einem Großteil der Menschen symptomfrei verliefen, die Belegung der Intensivbetten daher ebenfalls rückläufig sei. Der Verband fordert daher, einerseits weitere Parameter zur Einschätzung der Pandemie heranzuziehen und alle geeigneten Möglichkeiten wie digitale Rückverfolgbarkeit zu nutzen, um dem Gastgewerbe eine Perspektive zu geben. Zudem belege, so der Verband, die Tatsache, dass die Infektionszahlen nicht sinken, dass nicht das Gastgewerbe für das Problem verantwortlich sei. Ganz im Gegenteil habe Hotellerie und Gastronomie bewiesen, dass sie über hervorragende Hygienekonzepte verfügen und selbst das RKI bescheinige in der jüngsten Studie ein nur niedriges Infektionsrisiko.
Seit einem Jahr geschlossen
Einige Betriebsarten des Gastgewerbes wie Clubs, Bars und Diskotheken sind seit dem Frühjahr 2020 durchgehend geschlossen – ohne jede weitere Perspektive. Alle übrigen Betriebsarten sind seit Anfang November 2020 zum zweiten Mal im fünften Monat geschlossen. Von den versprochenen staatlichen Hilfen sei bislang ein Teil immer noch nicht in den Betrieben angekommen, kritisiert DEHOGA Nordrhein. Dafür liefen die fixen Kosten wie Löhne und Pachten weiter.
Der Verband fordert daher von der Politik, dringend mittel- und langfristige Strategien zur wirksamen Eindämmung der Pandemie zu entwickeln, die auch dem Gastgewerbe wieder eine Perspektive bieten.