Corona: Maßnahmen und Verfügungen der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Geschäfte geschlossen, Veranstaltungen abgesagt, Regelungen für Reiserückkehrer und Risikogruppen: Mit sogenannten “Allgemeinverfügungen” reagieren die städtischen Ordnungsbehörden auf die Gefahrenlage der Corona-Pandemie. Anbei eine Übersicht der von der Wallfahrtsstadt Kevelaer ergiffenen Maßnahmen und erlassenen Allgemeinverfügungen mit entsprechenden Links. Die aktuellsten Meldungen sind zuerst aufgeführt.

20.03.2020: Ratssitzung abgesagt
Bürgermeister Dr. Dominik Pichler sagt die Ratssitzung am 31.03.2020 ab: “Aufgrund der sich mit Sicherheit in den nächsten Tagen und Wochen weiter verschärfenden Situation habe ich in Absprache mit meinem allgemeinen Vertreter Ludger Holla heute entschieden, die ursprünglich für den 31. März geplante Ratssitzung schon jetzt abzusagen und nicht mehr länger zu warten. Zunächst ist geplant, die geplanten Tagesordnungspunkte in einer noch zu terminierenden Sonderratssitzung Ende April zu behandeln. Falls dies aufgrund der dann vorherrschenden Situation nicht möglich ist, werden die Tagesordnungspunkte im kommenden Sitzungszyklus behandelt werden.”
Zuvor waren bereits alle Ausschussitzungen für den Zeitraum bis zum 19. April abgesagt worden. Die Ratssitzung sollte unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen (besonderer räumlicher Abstand zwischen den Teilnehmer*innen) im Bühnenhaus stattfinden.

Allgemeinverfügung Reiserückkehrer vom 19.03.2020.
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraumvon 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dieser Definition “Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe) und stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen”.

Allgemeinverfügung Betretungsverbote Pflege- und Betreuungseinrichtungen vom 19.03.2020.
Betretungsverbote für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren und Ausnahmen.

Änderung der Allgemeinverfügung am 18.03.2020.
Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, Möglichkeit der Sonntagsöffnung und Ausnahmen
(Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.)
Schließung von Kneipen, Cafés, Eiscafes, Bars, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen
Zeitliche Beschränkung des Besuchs von Restaurants und Speisegaststätten
Hotelbetriebe, Ferienwohnungen sowie weitere Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden
Die Durchführung von Reisebusreisen ist ab sofort untersagt

Anordnung einer Allgemeinverfügung vom 16.03.2020.
Veranstaltungen
Besuch von Restaurants und Gaststätten
Schließung von Bars, Clubs, Museen
Zusammenkünfte von Sportvereinen

Weitere Maßnahmen zur Coronapandemie
Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite weitere Maßnahmen bekannt. Hier finden sich auch Ansprechpartner und Links, beispielsweise für einen Einkaufs-Service der Stadtverwaltung für Personen, die unter häuslicher Quarantäne stehen sowie Senioren und kranke Menschen.

Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie
Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite Maßnahmen bekannt. Hier finden sich auch Ansprechpartner und Links.